III .ALLGEMEINE EINTEILUNG DER INTERNATIONALEN
ORGANISATIONEN HUMANITRER HILFE
Das Problem der Einteilung internationaler humanitrer Organisationen ist u§erst vielschichtig, genau wie das der internationalen Organisationen allgemein, da viele von ihnen zu mehreren Einteilungsgruppen gehren knnen und in vielen Fllen gewisse Organisationen von anderen abhngen, was das Rechtliche angeht, und auf dem Verwaltungssektor unabhngig sind.
Au§erdem entstand ein gro§er Teil der humanitren Organismen in den letzten Jahren, besonders nach dem Zweiten Weltkrieg, so rasch, da§ jeder Einteilungsversuch einige von ihnen bersehen knnte. In diesem Kapitel wollen wir nur einige wenige Einteilungskriterien fr diese internationalen Organisationen aufstellen. Wegen ihrer Tragweite auf dem Gebiet der humanitren Hilfe wollen wir ihr ausfhrliches Studium in einem gesonderten Kapitel vornehmen. Zu den wichtigsten Einteilungskriterien zhlen wir folgende:
1. Nach der Art ihrer Ttigkeit
1.1. Organisationen direkter humanitrer Aktion
Es sind Organisationen, deren Ttigkeit darauf abzielt, pltzlich eintretenden Ausnahmesituationen zu begegnen, angesichts deren sie unverzglich handeln mssen, wie im Fall internationaler und nicht internationaler oder interner bewaffneter Konflikte und von Naturkatastrophen oder anderer Gefahren. Diese Organisationen ben ihre Ttigkeit im allgemeinen mit eigenen, ihnen zur Verfgung stehenden Mitteln aus, und das ohne Vermittlung eines anderen Verwaltungsorganismus, was ihre Aktion nur verzgern wrde. Zudem schtzen sie direkt jene unveru§erlichen und grundlegenden, der menschlichen Natur eigenen Rechte wie: krperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Wohnung und Nahrung. Diese Organisationen handeln aber nicht nur in Ausnahmesituationen, sondern fhren zu gewissen Gelegenheiten auch Programme zur Vorbeugung und Entwicklung durch, die auf die Gewhrleistung solcher Rechte und auf Verhtung von besonderen Ereignissen abzielen, und das fast stndig, wie es bei den von der Hilfsorganisation der Vereinten Nationen in Katastrophenfllen (UNDRO) in verschiedenen Lndern angeregten Vorbeugungsprogrammen zur Verminderung schdlicher Auswirkungen von Naturgefahren der Fall ist.
Zum Beispiel sind direkt handelnde humanitre Organisationen folgende:
Das Internationale Rote Kreuz; der Hohe Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen; der Organismus ffentlicher Bauarbeiten und Hilfe der Vereinten Nationen fr Palstinaflchtlinge im Nahen Osten (OOPS); Fonds der Vereeinten Nationen fr Kinder (UNICEF); Bro des Hohen Flchtlingskommissars der Vereinten Nationen (ACNUR); Stellvertretendes Generalsekretariat fr Hilfe in Katastrophenfllen (UNDRO); Welternhrungsprogramm (PMA); Sonderfonds der Vereinten Nationen; Zentrum der Vereinten Nationen fr menschliche Siedlungen (HABITAT); Zwischenstaatliches Komitee fr Migrationen (CIM); Weltgesundheitsorganisation (OMS); Zentrum fr soziale Entwicklung und Humanitre Angelegenheiten der Vereinten Nationen; Einsatztruppen der Vereinten Nationen im Mittleren Osten; Truppen der Vereinten Nationen auf Zypern (UN-FICYP); Provisorische Streitkrfte der Vereinten Nationen im Libanon (FP-NUL); die Zentralagentur fr Gefangene (Organ des Roten Kreuzes); Internationale Hilfsunion; Jugend-Rotkreuz; Weltbund der Kriegsveteranen; Weltbund der Gehrlosen; Weltbund fr geistige Gesundheit; Amnesty International; die Panamerikanische Gesundheitsorganisation; Interamerikanisches Institut fr das Kind; Komitee der Vereinten Nationen gegen die Folter; Sekretariat fr zwangsweises oder unfreiwilliges Verschwinden (abhngig vom Generalsekretariat der UNO); freiwilliger Beitragsfonds der Vereinten Nationen fr Opfer von Folter; Internationaler Freiwilligendienst; Internationale Caritas; Carnegie-Stiftung fr den Frieden; Internationales Rettungskomitee (ICR); Internationale Aktion gegen den Hunger; Internationale Notstandsaktion und andere Nichtregierungsorganisationen, die sich direkt der humanitren Hilfe widmen.
1.2. Organisationen indirekter humanitrer Aktion
Sie fhren Programme durch, die zahlreiche Arten indirekter, nicht unmittelbarer Aktion umfassen, mit dem Ziel, zahllose, die Menschenrechte betreffende Probleme zu lsen. Der Schutz der Grundrechte ist erst dann bestndig und wirksam, wenn seine mittel- und langfristig erzielten Ergebnisse auf den Plan treten. Ihre Aktion zielt auf Bewu§tseinsbildung und Frderung der Unverletzbarkeit solcher Rechte im Denken der Regierungen, der brigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und der Brger im allgemeinen ab. Neben dem Schutz unveru§erlicher Rechte (ziviler und politischer) bernehmen sie den Schutz sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Rechte. Zu dieser Art von Organisationen gehren:
Die Organisation fr Landwirtschaft und Ernhrung (FAO); das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (PNUD); der Welternhrungsrat; Fonds der Vereinten Nationen fr Aktivitten in Sachen Bevlkerung (FNUAMP); das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (PNUMA); die Internationale Arbeitsorganisation (OIT); die Organisation der Vereinten Nationen fr Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO);
Hilfsorgane der Vollversammlung: die Politische Sonderkommission; die Kommission fr soziale, humanitre und kulturelle Angelegenheiten; das Entkolonialisierungskomitee; der Rat der Vereinten Nationen fr Namibia; das Sonderkomitee gegen die Apartheid; Hilfsorgane des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO: die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen; der Unterausschu§ zur Verhtung von Diskriminierungen und zum Schutz von Minderheiten; die Kommission der rechtlichen und sozialen Stellung der Frau; das Komitee zur Abschaffung der Rassendiskriminierung; das Menschenrechtskomitee; das Komitee fr wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; das Komitee zur Abschaffung der Diskriminierung der Frau;
Hilfsorgane des Sekretariats der Vereinten Nationen: das Zentrum fr Menschenrechte; Fonds der Vereinten Nationen zur Frderung der Frau; Hilfsfonds zur Betreuung von Koloniallndern; Fonds der Vereinten Nationen fr indianische Vlker; Internationaler Gerichtshof; Internationaler Frauenbund; Internationale Allianz zur Zusammenarbeit (Nichtregierungsorganisation); die Organisation Amerikanischer Staaten (OEA), der Interamerikanische Gerichtshof fr Menschenrechte; das Interamerikanische Institut fr Menschenrechte (IIDH); der Interamerikanische Wirtschafts- und Sozialrat der OEA; das Interamerikanische Rechtskomitee der OEA; die Interamerikanische Kommission fr Menschenrechte; der Interamerikanische Rat fr Erziehung, Wissenschaft und Kultur der OEA; die Interamerikanische Frauenkommission; Interamerikanisches Indigenisteninstitut; Interamerikanische Friedenskommission; der Lateinamerikanische Menschenrechtsverband (ALDHU); Internationale Antiapartheidsbewegung; Internationale Friedensakademie; Europische Aktion fr Behinderte; Gemeinschaftshilfe im Ausland; Internationale Rehabiliitierung unter den unzhligen Nichtregierungsorganisationen, die sich der indirekten humanitren Aktion widmen.
Wir drfen im Rahmen dieser Einteilung nicht vergessen, die weltumfasssende Katholische Kirche und ihre unzhligen religisen Kongregationen als Gegenstand des internationalen Rechts zu erwhnen, da sie auf der ganzen Welt sowohl direkte als auch indirekte humanitre Hilfe leistet. Sie gilt als eine ganz besondere Art von internationaler Organisation, denn sie stellt eine Rechtsperson mit Eigenschaften ffentlichen und privaten Rechts dar. Im Hinblick auf das ffentliche Recht genie§t der Vatikan oder Heilige Stuhl internationales Ansehen, als ob er ein unabhngiger Staat wre, und besitzt volle Befugnis, Vertrge und Abkommen zu schlie§en sowie diplomatische Vertreter zu empfangen und zu ernennen. Bezglich des Privatrechts ist er in der Lage, unabhngig Privatvertrge abzuschlie§en sowie Gter zu erwerben, zu veru§ern oder abzutreten und eigenes Vermgen zu besitzen.
2. Nach ihrem Ttigkeitsbereich
2.1. Allgemeine Organisationen
Das sind jene internationalen Organismen, die bestrebt sind, in ihrem Scho§ alle Staaten der internationalen Gemeinschaft zu vereinigen. Von daher besitzt ihre humanitre Aktion ebenfalls universellen Charakter. Zum Beispiel sind allgemeine humanitre Organisationen folgende: das Internationale Rote Kreuz und der Rote Halbmond, die OMS, die UNICEF, die ACNUR, die Hohe Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, die UNDRO, die PMA, das Komitee fr Menschenrechte der UNO, internationale Notaktion, der Internationale Hilfsverband usw.
2.2. Regionale Organisationen
Jene Organisationen, die einen bedeutenden Raum der Welt, im allgemeinen den Bereich eines Kontinents, umfassen. Ihre humanitre Aktion ist zugleich regionaler Art: die Panamerikanische Gesundheitsorganisation (OPS), das Interamerikanische Institut des Kindes, der Interamerikanische Gerichtshof fr Menschenrechte, die ALDHU usw.
3. Nach ihrem Inhalt, ihrer Natur und ihrem Auftrag
Dieses Kriterium steht in Verbindung mit den Zielen, die die humanitren Organisationen verfolgen, den Rechten, die sie schtzen, den Menschengruppen, auf die ihre Aktionen gerichtet sind, und der Rechtsnatur dieser Organisationen, die mit ihrer organischen, ffentlichen oder privaten Struktur, mit den Eigenschaften ihrer Mitglieder und den internationalen Abkommen zu tun hat, denen sie sich unterstellen. Denn all diese Organismen sind Gegenstand des internationalen Rechts.
3.1. Schutzorganisationen fr zivile und politische Rechte
Bei dieser Einteilung mssen die humanitren Organisationen je nach den verschiedenen zivilen und politischen Rechten, die sie schtzen, unterteilt werden.
3.1.1. Verhtung von Diskriminierung
An Organismen, die die Verhtung von Diskriminierung bernehmen, haben wir: das Sonderkomitee der Vereinten Nationen gegen die Apartheid; das Komitee der Vereinten Nationen zur Abschaffung der Rassendiskriminierung; das Komitee zur Abschaffung der Frauendiskriminierung; die Internationale Antiapartheidsbewegung usw.
3.1.2. Schutz der persnlichen Unverletzbarkeit: Verwundete, Verhaftete, Gefangene, Kranke und Geschdigte
Diesen Schutz haben sich zur Aufgabe gemacht: das Internationale Rote Kreuz und der Rote Halbmond; die Zentrale Agentur fr Gefangene; Amnesty International; das Komitee gegen die Folter; das Bro der Vereinten Nationen zur Hilfe in Katastrophenfllen (UNDRO) und Internationale Notaktion, unter anderen.
3.1.3. Schutz der Nationalitt: Staatenlose, Asylanten und Flchtlinge
Mit diesem Schutz befassen sich hauptschlich das Bro der Vereinten Nationen fr Flchtlinge (ACNUR) und das Zwischenstaatliche Komitee fr Migrationen.
3.2. Schutzorganisationen fr wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Diese Rechte stehen in einem direkten Bezug zu Gesundheit, Bildung, Arbeit, Ernhrung, Wohnung sowie sozialer und kultureller Entwicklung. Mit dem Schutz dieser Rechte befa§t sind: die FAO, die OMS, die OIT, die UNESCO, das Welternhrungsprogramm, das Zentrum fr Soziales Recht und Humanitre Angelegenheiten der UNO, der PNUD, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen, der Fonds der Vereinten Nationen fr Aktivitten in Sachen Bevlkerung (FNUAMP), der Weltbund fr geistige Gesundheit, Aktion zur Entwicklung usw.
3.3. Nach der von ihnen geschtzten Menschengruppe
In Bezug auf dieses Einteilungskriterium lassen sich die internationalen humanitren Organisationen aufteilen in:
3.3.1.Menschengruppen, die einem hherem Risiko ausgesetzt sind
3.3.1.1. Frauen.- Mit dem Schutz der Rechte der Frau sind beauftragt: die Kommission der rechtlichen und sozialen Lage der Frau, der Fonds der Vereinten Nationen zur Frderung der Frau, der Weltfrauenbund, das Komitee zur Abschaffung der Frauendiskriminierung, die Interamerikanische Frauenkommission usw.
3.3.1.2. Kinder.- Die UNICEF, das Interamerikanische Institut des Kindes, Internationaler Verein gegen Mi§brauch und Vernachlssigung Minderjhriger, Internationale Freiwilligenaktion zur Arbeit Minderjhriger, Internationale Dienste zur Kindererziehung und Internationaler Kinderschutz.
3.3.1.3. Verwundete, Gefangene, Kranke, Flchtlinge, Asylanten, politisch Verfolgte und Geschdigte.- Das Internationale Rote Kreuz, Internationale Notaktion, die ACNUR, die ALDHU, Amnesty International, die UNDRO und das Menschenrechtskomitee der UNO.
3.3.1.4. Behinderte und Geisteskranke.- Der Weltbund fr Gehrlose, der Weltbund fr geistige
Gesundheit, die OMS, die OPS, Europische Behindertenaktion, Rat der Weltorganisationen zur Umschulung von Behinderten, Internationale Rehabilitierung und der Internationale Rat fr das Problem von Alkoholismus und Drogensucht.
3.3.2. Menschengruppen, die einem geringerem Risiko ausgesetzt sind
3.3.2.1. Kulturelle Minderheiten.- Der Unterausschu§ zu Verhtng von Diskriminierungen und Schutz von Minderheiten, das Komitee zur Abschaffung von Rassendiskriminierung und die Internationale Antiapartheidsbewegung.
3.3.2.2. Arbeiter.- Die OIT und der Internationale Gerichtshof.
3.4. Humanitre Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen
Dieses Einteilungskriterium bercksichtigt die Eigenschaften ihrer Mitglieder und ihre Rechtsstruktur, gleichgltig, ob sie ffentlicher oder privater Natur ist. Die humanitren Regierungsorganisationen sind solche, die von Staaten gebildet werden, zu denen sie aufgrund der Unterzeichnung eines internationalen Dokuments gehren. Die Mitgliedsstaaten bei dieser Art von Organisationen sind verschiedenen Abkommen unterworfen, die im Scho§ eines jeden Regierungsorganismus unterzeichnet wurden, und nehmen aktiv an ihren Konferenzen und Versammlungen teil. Diese Regierungsorganisationen werden im allgemeinen aus den Pflichtbeitrgen finanziert, die jeder der Mitgliedsstaaten leistet.
Dagegen setzen sich Nichtregierungsorganisationen aus privaten Gruppen von Einzelpersonen verschiedener Lnder zusammen, die internationale Krperschaften mit besonderen Zielsetzungen darstellen. Einige dieser Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen anerkannt. Sie knnen im Scho§ dieses Rates ihre Meinungen, eigene Erfahrungen und ihre technischen Kenntnisse darlegen, welche fr die Vereinten Nationen von gro§em Nutzen sind. Der Rat teilt sie in zwei Kategorien ein: A und B, die als beratende Krperschaften anerkannt sind. Die der Kategorie A sind jene, die ein grundlegendes Interesse an den meisten Aktivitten des Rates bekunden und eng mit dem wirtschaftlichen und sozialen Leben der Regionen, die sie vertreten, verbunden sind. Die der Kategorie B sind Organisationen mit einer besonderen Zustndigkeit. Denn sie sind auf eine spezifische Weise nur an einer begrenzten Anzahl von Ttigkeitsbereichen beteiligt, die der Rat umfa§t. All diese Organisationen knnen Beobachter zu den ffentlichen Versammlungen des Rates und seiner Kommissionen entsenden. Sie sind befugt, schriftliche Erklrungen abzugeben, die als Dokumente dieser Organisationen verteilt werden knnen, und sie knnen ihre Ansichten auch mndlich vortragen. Ihre Finanzierung ist fr gewhnlich privater Art, obwohl sie von den Regierungen und von Privatpersonen Gelduntersttzungen erhalten knnen. Trotz ihres beratenden Charakters akzeptieren sie die von den Staaten unterzeichneten internationalen Abkommen im Rahmen der Regierungsorganisationen und wenden sie auf jede spezifische Aktivitt an.
3.4.1. Regierungsorganisationen
Als internationale humanitre Regierungsorganisationen knnen wir die Vereinten Nationen und ihre verschiedenen, ihnen unterstellten Organe anfhren: den Hohen Menschenrechtskommissar, die ACNUR, die UNDRO, die Menschenrechtskommission, die OMS, die FAO, die OIT, die UNESCO, die UNICEF, den Internationalen Gerichtshof, das Welternhrungsprogramm, die Organisation Amerikanischer Staaten und ihre vielfltigen, ihnen unterstellten Organisationen: die OPS, den Interamerikanischen Gerichtshof fr Menschenrechte, das Interamerikanische Institut des Kindes und die Interamerikanische Kommission fr Menschenrechte.
3.4.2. Nichtregierungsorganisationen
Die wichtigste Nichtregierungsorganisation humanitrer Hilfe ist das Internationale Rote Kreuz. Es verdankt seine Existenz nicht internationalen Vertrgen, sondern dem Recht eines jeden Landes. Aber es ist im Besitz eines internationalen Rechtsstatus, gebildet aus den verschiedenen Abkommen, die es gefrdert hat und die von den verschiedenen Staaten, die ihren Internationalen Konferenzen beigewohnt hatten, unterzeichnet worden sind (Abkommen von Den Haag und von Genf). Weitere Nichtregierungsorganisationen humanitrer Hilfe sind: die Internationale Hilfsunion, der Internationale Freiwilligendienst, der Weltbund der Kriegsveteranen, die ALDHU, Amnesty International, Zentrale Agentur fr Gefangene (abhngig vom CICR), der Weltbund der Gehrlosen, der Internationale Frauenbund, die Internationale Antiapartheidsbewegung, Internationales Rettungskomitee, Aktion gegen das Elend, Internationale Rehabilitierung, Internationale Notaktion, Rat der an der Umschulung von Behinderten beteiligten Weltorganisationen, Internationale Aktion gegen den Hunger und Internationales Rettungskomitee usw.
IV. DAS INTERNATIONALE ROTE KREUZ ALS PIONIERORGANISATION
HUMANITRER HILFE
Wie wir schon gesehen haben, entstand das Internationale Humanitre Recht als positives Recht gleichzeitig mit der Entstehung des Internationalen Roten Kreuzes, eines stndigen Verbndeten bei humanitrer Hilfe und Untersttzung par excellence.
Uns ist bekannt, da§ das Rote Kreuz eine internationale Nichtregierungsorganisation (NGO) freiwilligen Charakters ist, das gewisse, vom Internationalen Recht und von den Staaten selbst anerkannte Sondervorrechte genie§t. Denn es besitzt einen internationalen Rechtsstatus hnlich dem der "Schutzmchte", der im von uns schon analysierten Recht von Den Haag und im Recht von Genf aufgefhrt ist. Der Schriftsteller Verdross sagt diesbezglich folgendes:
"Besondere Relevanz hat die Tatsache, da§ auf den internationalen Konferenzen des Roten Kreuzes nicht nur die nationalen Gesellschaften, das Internationale Komitee und die Liga, sondern auch die den Genfer Abkommen angeschlossenen Staaten vertreten sind, die somit anerkennen, da§ das Internationale Rote Kreuz eine Aufgabe in der Gemeinschaft der Staaten erfllt und von daher Gegenstand des Internationalen Rechts eigener Art ist, das im Rahmen seiner Aktivitt direkt in Beziehungen zu den Staaten treten kann" 1.
Der weitgehend bekannte Auftrag des Roten Kreuzes besteht darin, menschliches Leiden zu erleichtern, Leben und Gesundheit zu schtzen, die Wrde des Menschen in jeder Lage zu verteidigen und von daher den Frieden zu bewahren. Seine Aktivitt fand weltweite Anerkennung, wie die vier Friedensnobelpreise bezeugen, die es seit 1901 erhalten hat. Da es die wichtigste Organisation humanitrer Hilfe ist, deren Aktivitt den Staaten den Anschlu§ an die in seinem Scho§ besttigten Menschenrechtsabkommen ermglichte, und zugleich die lteste ist, wollen wir diese Organisation in einem gesonderten Kapitel behandeln, vor allem auch wegen des Respekts, den die von ihr seit ihrer Grndung bei bewaffneten Konflikten und in Notlagen dargebotene eingewurzelte Entfaltung humanitrer Hilfe der internationalen Gemeinschaft eingefl§t hat.
1. Usprung und Entwicklung
Seine Ursprnge gehen auf die Schlacht von Solferino vom Juni 1859 zurck, als der Genfer Henri Dunant im Verlauf dieser Schlacht zwischen Franzosen, sterreichern und Piemontesern, ergriffen vom verwahrlosten Zustand der Verwundeten, ihnen zu helfen versuchte, indem er um die Mitarbeit der Zivilbevlkerung bat. Wie wir bei der Behandlung der Ursprnge des Humanitren Rechts gesehen haben, bewog ihn diese Erfahrung, sein Buch "Erinnerung an Solferino" zu schreiben. In ihm schlug er vor, da§ erstens jeder Staat schon im Frieden eine Hilfsgesellschaft zu grnden habe, die die Aktionen der rztlichen Felddienste im Krieg untersttzen sollten, ohne da§ es auf die Nationalitt der Opfer ankomme; und zweitens, da§ die Staaten ein multilaterales Abkommen unterzeichnen sollten, in dem sie den Status dieser Gesellschaft gegenzeichnen m§ten. Im Jahre 1863 grndeten vier Genfer Brger, nmlich Dufoir, Moynier, Appia und Maunoir, das Internationale und Stndige Komitee zur Hilfe fr verwundete Soldaten und griffen so das Ideal von Dunant auf. Dieses Komitee berief eine internationale Konferenz ein, die unter Beteiligung von 16 Staaten im Oktober des gleichen Jahres stattfand. Sie bahnte der Diplomatischen Konfernz von 1864 den Weg, die das erste Genfer Abkommen "Zur Erleichterung des Loses verwundeter Soldaten der Heere im Felde" besttigte, deren Bestimmungen wir schon behandelt haben.
Das Rote Kreuz vermittelte bei der Hilfe fr die Opfer der Kriege, die zwischen 1864 und dem Ersten Weltkrieg stattfanden: der sterreichisch-preu§ische von 1866; der franzsisch-deutsche von 1870; der russisch-trkische von 1877; der amerikanisch-spanische von 1899 und der russisch-japanische im Jahre 1904. Whrend des Ersten Weltkrieges entfaltete es seine gr§te Aktivitt wegen der Gr§enordnung und Bedeutung des Konflikts.
Im Jahre 1880 nahm das Internationale Komitee zur Hilfe fr verwundete Soldaten den Namen an, den es heute fhrt: Internationales Komitee des Roten Kreuzes (CICR). Im Licht der Genfer Abkommen von 1864 sowie der Den Haager Abkommen von 1899 und 1907 wurde in Genf die Zentralagentur fr Kriegsgefangene gegrndet, die den Ttigkeiten des CICR eine gr§ere Wirksamkeit verlieh.
Der Zweite Weltkrieg stellte das Rote Kreuz erneut und drastischer als vorher auf die Probe, und das zu dem Zweck, Gefangenen bessere Behandlung angedeihen zu lassen, Vergeltungsma§nahmen zu vermeiden, Kranke zu betreuen und darber zu wachen, da§ sich die Feldager in gesunden Zonen befnden. Nach Beendigung des Krieges bereitete das Komitee den Plan des neuen Abkommens zum Schutz von Zivilpersonen im Krieg vor, das, wie wir schon gesehen haben, im April 1949 in Genf besttigt wurde. Das CICR untersttze auch die Besttigung der beiden Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen von 1949, die 1977 unterzeichnet wurden. Nach unserer Einschtzung erfolgte die Entwicklung der Gesetzesnorm des Internationlen Humanitren Rechts parallel zu der des Internationalen Roten Kreuzes.
2. Aufbau des Internationalen Roten Kreuzes
Die internationale Bewegung des Roten Kreuzes setzt sich aus folgenden Organismen zusammen, von denen jeder seine spezifischen Aktivitten ausbt:
2.1. Die Liga der Rot-Kreuz-Gesellschaften
Sie besteht aus dem Internationalen Verband der Nationalen Gesellschaften, die je eine in jedem Land das Rote Kreuz ausmachen und von diesem Organismus auf der ganzen Welt gebildet werden. Die nationalen Gesellschaften weisen sich mit den weltweit bekannten Symbolen des Roten Kreuzes aus: ein rotes Kreuz auf wei§em Grund, das in den meisten Lndern ttig ist; der rote Halbmond auf wei§em Grund, der in den arabischen Lndern operiert, so in: Afghanistan, Pakistan, Tunesien, in der Trkei und in Malaysia; sowie der rote Lwe und die rote Sonne, die in den asiatischen Lndern ttig sind. In der ehemaligen Sowjetunion wirkt das Symbol des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes auf wei§em Grund.
Auch bekannt als Weltbund Nationaler Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes, wurde er am 5. Mai 1919 in Paris auf Initiative von Henry P. Davison, einem der Fhrer der Rot-Kreuz-Bewegung, gegrndet. Es ist ein Organismus stndiger Vereinigung, Koordinierung und Studien, deren Zweck darin besteht, die humanitre Aktion ihrer Mitglieder, das hei§t, der nationalen Gesellschaften, jederzeit und auf jede mgliche Weise anzuregen, anzuspornen, zu erleichtern, zu frdern und zu entwickeln, um menschliches Leid zu verhten und zu erleichtern und somit zur Erhaltung und Frderung des Friedens auf der Welt beizutragen 2.
2.1.1. Hilfsaktivitten
Eine ihrer wesentlichen Aktivitten besteht darin, den von Naturkatastrophen oder einem Krieg in Mitleidenschaft gezogenen Opfern dadurch zu helfen, da§ sie die Entsendung von Hilfsmitteln an diejenigen nationalen Gesellschaften organisiert und koordiniert, deren Lnder von diesen Ereignissen heimgesucht worden sind. Da es eine fderative Krperschaft ist, ermutigt und erleichtert die Liga auch die Grndung neuer sowie den Ausbau und die Befhigung der auf dem Gebiet humanitrer Hilfe schon existierenden Gesellschaften, konkret bei ihrer Aktion bezglich Gesundheit und Wohlfahrt. Sie untersttzt diese Gesellschaften in ihrem Bestreben, unter der Zivilbevlkerung, besonders bei der Jugend, die Ideale des Roten Kreuzes zu verbreiten und seine Arbeit zur Sicherung des Friedens zu frdern.
Daneben untersttzt sie die Nationalen Gesellschaften bei der Vorbeugung von Naturkatastrophen dadurch, da§ sie ihnen die Dienste von Fachleuten anbietet, die bei Aus- und Fortbildung des nationalen Personals mithelfen. Um die Kapazitt der nationalen Gesellschaften zu erhhen, vervollkommnet die Liga des Roten Kreuzes stndig ihre Techniken der Hilfeleistung, und zwar durch den Ausbau von Informationsmitteln und die Einrichtung internationaler Unfallstationen in bestimmten Regionen der Welt.
Die Koordinierung der Hilfe fr von Naturkatastrophen oder von einem Krieg heimgesuchte Lnder bewerkstelligt sie durch Einholen von Information ber das Ereignis sowie durch Situationsanalyse und l§t auf Ersuchen der Nationalen Gesellschaft einen Aufruf an die anderen Gesellschaften ergehen, wobei sie alle notwendigen Angaben zu dem Unglck liefert. Danach koordiniert sie die Hilfsoperation, nutzt fr Anschaffungen die ihr zur Verfgung gestellten Fonds und trifft Regelungen, um die angeforderte Hilfe so schnell wie mglich zu entsenden.
Das Ausma§ des Hilfsprogramms des Roten Kreuzes hngt von den Verantwortlichkeiten ab, die der Nationalen Gesellschaft von der rtlichen Regierung oder dem nationalen Hilfsplan bertragen werden. Normalerweise beschrnkt sich das Programm des Roten Kreuzes auf Erste-Hilfe-Ausstattung, rztliche Betreuung, Nahrungsmittel, Kleider, Dienste zur Verhtung von Epidemien (einschlie§lich Ausbildung zum Sanitter), Sozialfrsorge und andere Arten dringender Hilfe. Wenn es aber die Umstnde erfordern, kann das Rote Kreuz nach Sicherstellung der ntigen Geld- und anderer Hilsmittel langfristige Hilfsprogramme in Angriff nehmen. Deshalb hngt die Hilfe der Liga stets von den angezeigten Bedrfnissen ab, die mit dem Hilfsprogramm einer jeden Nationalen Gesellschaft bereinstimmen mssen. Man hat berschlagen, da§ die Liga den Opfern von schweren Unglcken und bewaffneten Konflikten im Durchschnitt innerhalb von drei Wochen Hilfe zukommen l§t.
Wie wir gesehen haben, zielt das Entwicklungsprogramm der Liga des Roten Kreuzes darauf ab, die Grndung von nationalen Gesellschaften in jedem Land zu frdern und diese Gesellschaften in bereinstimmung mit den Idealen und Prinzipien des Roten Kreuzes bei der Abwicklung von Diensten zum Wohle von Gemeinschaften zu untersttzen, indem es ihnen bei der Ausweitung schon bestehender Dienste behilflich ist und sie bei der Erkundung und Einrichtung neuer Dienste als Antwort auf in jedem ihrer Lnder mglicherweise vorhandene Bedrfnisse anleitet. Ein Beratungskomitee des Entwicklungsprogramms gibt zur Art der Untersttzung Empfehlungen ab. Diese Art von Untersttzung wird gewhrt mit Hilfe von technischen Beauftragten, Entsendungen, Seminaren, Fortbildungsinstituten, Studienzentren, Vortrgen sowie regionalen und internationalen Visiten.
2.1.2. Struktur
Sie setzt sich aus folgenden Verwaltungsorganen zusammen:
- Die Generalversammlung, bestehend aus den Delegationen der Nationalen Gesellschaften.
- Der Exekutivrat, gebildet aus 26, fr vier Jahre gewhlten Mitgliedern. Sie werden von beisitzenden Kommissionen und Komitees beraten.
- Das Stndige Sekretariat mit Sitz in Genf. Es wird von Sachbereichen und Bros gebildet, die zu denjenigen Aktivittsbereichen in Beziehung stehen, mit denen die Nationalen Gesellschaften stndig zu tun haben.
2.1.3. Mitglieder
Das sind die Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes, die sich auf 107 belaufen, und die Nationalen Gesellschaften des Roten Halbmondes, deren Zahl 19 betrgt. Alle sind unabhngig und offiziell anerkannt gem§ den Prinzipien der Genfer Abkommen und jener, die auf den Internationalen Konferenzen des Roten Kreuzes und der Generalversammlung der Liga formuliert wurden. Es gibt ungefhr 230.000 Freiwillige, teils Erwachsene, teils Jugendliche, die Mitglieder der Liga Nationaler Gesellschaften des Roten Kreuzes sind 3.
2.1.4. Angewandte Sprachen
Englisch, franzsisch, spanisch und arabisch.
2.1.5. Einknfte
Sie verfgt ber einen Haushalt, der sich aus den von den nationalen Gesellschaften gezahlten Jahresbeitrgen speist. Fr ihre Sonderaktionen erhlt sie auch freiwillige Beitrge.
2.2. Die nationalen Gesellschaften
Wie wir schon sagten, sind die Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes diejenigen Krperschaften, von denen je eine in den meisten Lndern der Welt ttig ist. Sie untersttzen die Behrden und besitzen eigene Merkmale. Sie sind unabhngig und von den Regierungen der Partnerstaaten, die die Genfer Abkommen unterzeichnet haben, offiziell anerkannt. Die Gesellschaften stellen die Hauptquelle freiwilliger Arbeit und menschlicher Solidaritt dar. Ihre Vielfltigkeit u§ert sich sowohl in ihrer Struktur, Organisation, ihrem menschlichen Potential, ihren Materialien und ihrem Arbeitsvermgen als auch in ihren Aktivitten und Programmen. Whrend einige Nationale Gesellschaften sich gro§enteils der Vorbereitung von Aufgaben zum Schutz und Beistand im Fall bewaffneter Konflikte oder Naturkatastrophen widmet, sind andere vor allem an dem beteiligt, was Gesundheit, soziale Aktivitten und Jugendarbeit angeht. Der Schriftsteller Emilio Izquierda erklrt bezglich dieser Gesellschaften folgendes:
"Nach dem Urteil eines frheren Prsidenten des Roten Kreuzes sollte die Hauptaufgabe der Nationalen Gesellschaften und der gesamten Rot-Kreuz-Bewegung darin bestehen, dringende Hilfe im Fall von Katastrophen und von bewaffneten Konflikten auf streng unparteiischer Grundlage zu leisten, wann immer sich ein Bedarf an Schutz und Beistand ergibt" 4.
Die Nationalen Gesellschaften unterhalten Beziehungen zu den Staaten und zu ihren Behrden und werden einerseits von der doppelten Notwendigkeit der Mitarbeit und Integration und andererseits vom Verlangen nach Unabhngigkeit bestimmt. Ihre Aufgabe besteht darin, die Behrden zu untersttzen, und deshalb werden sie von den betreffenden Regierungen anerkannt. Hans Haug, der einst Prsident des Roten Kreuzes war, sagt:
"Eine Rot-Kreuz-Gesellschaft sollte ein gewisses Ma§ an Entscheidungs- und Aktionsfreiheit genie§en, die ihr gestattet, die Prinzipien von Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralitt und Universalitt zu verteidigen. Sie sollte in der Praxis das Recht und die Mglichkeit haben, Frsprecher der Menschlichkeit bei ihrer Regierung zu sein (zum Beispiel fr Kriegsgefangene und politische Gefangene), und sich zu weigern, eine Aktion oder Operation durchzufhren , die die Regierung ihr anvertrauen mchte und die ihr als mit dem Gebot der Unparteilichkeit unvereinbar erscheint. Sie sollte au§erdem die Freiheit besitzen, auf internationalen Konferenzen Initiativen oder Entscheidungen abzulehnen, die womglich politischer Natur sind, auch wenn sie der Politik ihres Landes und den Bestrebungen ihrer Regierung Rechnung tragen mu§" 5.
2.3. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (CICR)
Es wurde 1863 als Internationales Hilfskomitee fr verwundete Soldaten gegrndet. Wie wir schon gesehen haben, nahm es den heutigen Namen im Jahre 1880 an. Es war der Hauptvorkmpfer der Genfer Abkommen von 1864, der Den Haager Abkommen von 1907, der Genfer Abkommen von 1929 und 1949 sowie der Zusatzprotokolle von 1977. Es ist in bereinstimmung mit den Schweizer Gesetzen registriert. Denn es ist ein vom Brgerlichen Gesetzbuch der Schweiz geregelter Verein, wo es als private (von daher sein Charakter als Nichtregierungsorganismus), im einzelnen unabhngige und neutrale Einrichtung mit eigener Amtsgewalt definiert wird, die sich au§erdem mit der Entwicklung und Verbreitung des Internationalen Humanitren Rechts beschftigt. Das CICR ist gleicherma§en von den Genfer Abkommen als unabhngige und autonome Einrichtung der Vertragschlie§enden Staaten anerkannt, denn es besitzt einen eigenen Rechtsstatus. Deshalb kann man es als eine Person oder einen Gegenstand des internationalen Rechts betrachten 6.
2.3.1. Zielsetzungen und Vorhaben
Seit seiner Grndung hat es eine intensive Arbeit geleistet, die darauf ausgerichtet war, im Rahmen des Internationalen Rechts die Gesetzgebung, Kontrolle und Verteidigung jener Grundstze zu frdern, die im humanitren Sinne die bewaffneten Auseinandersetzungen regeln. Es ist diejenige Organisation, die sich darum gekmmert hat, die Abkommen zu dieser Frage zu frdern und ihre Texte stndig zu aktualisieren oder sie durch neue, wirksamere zu ersetzen 7. Die stete Zielsetzung des Komitees war also die Ausarbeitung und Vervollkommnung der Regeln des Vlkerrechts auf humanitrem Gebiet. Diese Arbeit wird ihm erleichtert durch die gro§e Erfahrung, die es nach den beiden Weltkriegen gesammelt hat, abgesehen davon, da§ es fr seine Arbeit gut organisiert ist und ber wichtige Archive und Dokumente besonders zu juristischen Angelegenheiten des Internationalen Rechts verfgt.
Es zeichnet sich allgemein dadurch aus, da§ es sich bei internationalen bewaffneten Konflikten, Brgerkriegen und inneren Unruhen oder Spannungen als neutrale Einrichtung bettigt, um Schutz und Hilfe fr Kriegsgefangene und Kriegsverletzte, fr die Zivilbevlkerung insgesamt, fr Bewohner von Besatzungszonen, politische Gefangene und ihre Familien sowie fr Flchtlinge und Staatenlose sicherzustellen.
Im streng humanitren Bereich dient es als Vermittler zwischen den Parteien. Es sichert die Anwendung der Genfer Abkommen und fhrt die ihm durch diese Abkommen anvertrauten Aufgaben aus (Besuch von Kriegsgefangenen und Internierungslagern, Transport und Verteilung von Nahrungsmitteln und Versorgungsgtern, Informierung der Familien, Ermittlung des Verbleibs von Verschwundenen usw). Au§erdem ist es fr die Anerkennung der nationalen Gesellschaften zustndig und trgt zur Ausbildung von Personal sowie zum Ausbau der medizinischen Ausstattung bei 8 .
2.3.2. Struktur
Es besteht aus einer Generalversammlung, gebildet aus 25 Mitgliedern Schweizer Nationalitt, die durch Abstimmung gewhlt werden.
2.3.3. Sprachen
Franzsisch.
2.3.4. Einknfte
Es wird aus freiwilligen Beitrgen unterhalten, die von den Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen, den Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und von Privatpersonen stammen.
2.4. Die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes
Sie wird alle vier Jahre vom CICR auf Initiative desselben oder auf Ersuchen eines dem Roten Kreuz angehrenden Organismus beziehungsweise eines der Unterzeichnerstaaten einberufen. Sie setzt sich aus den Prsidenten der Nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes, dem Exekutivrat der Liga der Gesellschaften, dem CICR und aus Delegierten der Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen zusammen. Sie gilt als die hchste beratende Autoritt der Bewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes, denn sie besttigt die Beschlssse und Berichte, die von jedem der ihr angehrenden und von uns schon erwhnten Organismus unterbreitet werden, sowie die vom Komitee vorgeschlagenen Abnderungen der Abkommen. Im Rahmen dieser Internationalen Konferenzen wurden die Genfer Abkommen sowie die brigen internationalen Resolutionen und Dokumente besttigt, die den gr§ten Teil des humanitren Rechts regeln.
3. Grundstze des Internationalen Roten Kreuzes
Hervorragende Gelehrte haben die philosophischen und rechtlichen Sulen dieser humanitren Einrichtung erschpfend behandelt.. Wir wollen uns darauf beschrnken, die Grundaspekte einer jeden hervorzuheben, denen sie ihre Existenz und Entwicklung verdankt. Dazu mu§ man zwischen grundstzlichen und organischen Prinzipien unterscheiden.
3.1. Grundprinzipien
Nach Auffassung des Schriftstellers Emilio Izquierda sind es jene Prinzipien, die dem Roten Kreuz seinen eigenen Charakter verleihen, denn sie bringen seine Daseinsberechtigung zum Ausdruck. Unter keinen Umstnden drfen sie aufgegeben werden; man hat ihnen treu zu sein, oder es hrt auf zu existieren.
3.1.1. Menschlichkeitsprinzip
Es ist von gr§ter Bedeutung, wesentliche Grundlage und bewegendes Element der Institution. Die brigen Prinzipien leiten sich daraus ab, jene, die das Rote Kreuz zu beachten hat, damit sich das Grundprinzip wirksam und ohne Verzerrung in die Realitt der Tatsachen einbetten kann. Es ist das Prinzip, das die Aktion des Roten Kreuzes herausfordert; alle weiteren bedingen diese Aktion und zeichnen sie aus. Das erste kennzeichnet den Zweck und die anderen die Mittel, um ihn zu erreichen. Wenn das Rote Kreuz nur eine einzige Forderung vorzubringen htte, m§te es dieses Prinzip der Menschlichkeit sein, das in der Kraftanstrengung dieses internationalen Organismus gegen das Leiden und den Tod besteht. Es verlangt von ihm, da§ der Mensch in jeder Situation menschlich behandelt werden mu§. Es zielt darauf ab, Leben und Gesundheit zu schtzen sowie der Menschenwrde Respekt zu verschaffen. Es ist ein Faktor des Friedens, der die Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen allen Vlkern frdert 10. Das Gefhl fr Menschlichkeit entspringt der Liebe, die der Mensch zu seinen Mitmenschen empfindet und so der wesentlichen Grundlage der christlichen Lehre Ausdruck verleiht.
3.1.2. Gleichheitsprinzip
Neben dem der Verhltnism§igkeit bezeichnet es die Anwendungsweise und eine der wahren Ausfhrungsregeln des Roten Kreuzes. Es besteht darin, da§ die Institution bereit sein mu§, der ganzen Welt ohne irgendeine Diskriminierung Beistand zu leisten.
3.1.3. Verhltnism§igkeitsprinzip
Es besteht darin, da§ die verfgbare Hilfe entsprechend der relativen Bedeutung individueller Bedrfnisse und nach ihrer Dringlichkeitskategorie aufgeteilt wird. Der Mensch mu§ entsprechend dem Ausma§ seiner Leiden Untersttzung erfahren. Aber die fr die Hilfe vorgesehenen Reserven erweisen sich als unzureichend, um alle Nte der Welt lindern zu knnen. Von daher die Notwendigkeit, eine Verteilungsregel aufzustellen.
3.1.4. Unparteilichkeitsprinzip
Das Rote Kreuz mu§ ohne Bevorzugung und Voreingenommenheit gegenber anderen handeln. Das ist eine Garantie, die die Institution anbietet, um handeln zu knnen und um das Vertrauen aller zu gewinnen. Es darf keinen Unterschied aus Grnden von Rasse, Nationalitt, sozialer Stellung oder politischer berzeugung machen.
3.1.5. Neutralittsprinzip
Das Rote Kreuz mu§ strikte Neutralitt auf militrischem, politischem, konfessionellem und philosophischem Gebiet wahren. Es mu§ sich der Beteiligung an Feindseligkeiten und Auseinandersetzungen zwischen den Vlkern enthalten und so das in es gesetzte Vertrauen unversehrt erhalten. Die Organe des Roten Kreuzes und seine Vertreter mssen bei der Ausfhrung ihrer Funktionen auf jede Stellungnahme verzichten, die den Erfolg ihrer Aktion oder den Schutz seiner ihm anvertrauten Opfer in Frage stellen knnte.
3.1.6. Unabhngigkeitsprinzip
Das Rote Kreuz mu§ von jeder politischen, konfessionellen und/oder wirtschaftlichen Macht unabhngig und frei von jeglicher Einflu§nahme sein. Es mu§ in seinen humanitren Aktionen autonom handeln, denn als wirksamer Beistand von Behrden mu§ es gewisse Kontakte zu ihnen abbrechen, seien es internationale Organisationen oder Regierungen.
3.1.7. Allgemeinheitsprinzip
Es ist eine ideale und praktische Bedingung, die aus den Geboten der Menschlichkeit und Gleichheit hervorgeht. Das Werk des Roten Kreuzes mu§ sich auf alle Menschen in allen Lndern erstrecken. In seinem Schritt nach vorn darf es weder auf Hindernisse noch auf Grenzen sto§en, um mit seiner karitativen Aktion dorthin zu gelangen. Kein Ort darf fr es unerreichbar sein. Es mu§ in jeder Hinsicht diese weite Landschaft erforschen und durchlaufen, wie sie das Leiden darstellt, in dem alle Menschen solidarisch sind 11.
3.2. Organische Prinzipien 12
Sie beziehen sich auf die Struktur der Arbeit des Roten Kreuzes und auf das Funktionieren ihrer Rderwerke. Sie erscheinen auch als Anwendungsregeln der Grundprinzipien auf heute vorherrschende Umstnde in der Welt, wobei sie die materiellen und moralischen Realitten des gesellschaftlichen Lebens bercksichtigt, in welche die Institution eingebettet ist. Sind diese Aufgaben erst einmal definiert, so bentigt es Normen zur Reglementierung seines Aufbaus, die ihm als Leifaden fr die Auswahl der unerl§lichen Mittel zur Erreichung seiner Ziele dienen. Diese Normen sind:
3.2.1. Uneigenntzigkeit
Das Rote Kreuz zieht aus seinen Aktivitten keinerlei Nutzen; es sieht nur auf den menschlichen Vorteil fr die Personen, denen geholfen werden mu§.
3.2.2. Unentgeltlichkeit
Es bietet seine Dienste kostenlos an.
3.2.3. Freiwilligkeit
Als Ausdruck privater Mildttigkeit und dienstbereiter Gesinnung ist es eine Einrichtung freiwilliger und uneigenntziger Hilfeleistungen. Es nimmt nur ein einziges Interesse wahr: Dienst am Menschen zu leisten.
3.2.4. Hilfsbereitschaft
Es bietet seine Mitarbeit den Behrden an.
3.2.5. Selbstndigkeit
In Bezug auf seine Zustndigkeiten und Aktivitten mu§ es ber ausreichende Autonomie verfgen.
3.2.6. Volksverbundenheit
Jede nationale Rot-Kreuz-Gesellschaft mu§ allen Brgern ihres Landes offenstehen. Es ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut.
3.2.7. Gleichheit der Nationalen Gesellschaften
Sie haben die gleichen Rechte auf internationaler Ebene (gleiches Stimmrecht auf den Internationalen Konferenzen).
3.2.8. Einheitlichkeit
In jedem Staat kann es nur eine Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes mit einem einzigen Zentralverband an ihrer Spitze geben. Diese Gesellschaft hat ihre Aktion auf das ganze Land auszudehnen.
3.2.9. Solidaritt
Die Rot-Kreuzgesellschaften haben sich bei ihren Aktivitten der Hilfe am Menschen gegenseitig zu untersttzen.
3.2.10. Vorsorge
Das Rote Kreuz mu§ jederzeit, ob im Frieden oder im Krieg, zur Stelle sein, um die ihm mglicherweise bertragenen Aufgaben in Angriff zu nehmen.
ANMERKUNGEN
1 ALFED VERDROSS, "Vlkerrecht", direkte bersetzung der dritten deutschen Ausgabe von Antonio Truyol y Serra, Verlag Aguilar, Madrid, 1957, S. 111.
2 UNION INTERNATIONALER VERBNDE, "Jahrbuch Internationaler Organisationen", UIA, Brssel, 1981, S. 1560.
3 Ebd., S. 1561.
4 EMILIO IZQUIERDO, "Bemerkungen zum Internationalen Humanitren Recht", Verlag Casa de la Cultura Ecuatoriana, Quito, 1983, S. 23.
5 Ebd., S. 24.
6 "Jahrbuch Internationaler Organisationen", op. cit., S. 1604.
7 EMILIO IZQUIERDO, op. cit., S. 25.
8 "Jahrbuch Internationaler Organisationen", op. cit., S. 1605.
9 Ebd., S. 1606.
10 HANS HAUG, "Das Internationale Rote Kreuz", Internationale Zeitschrift des Roten Kreuzes, Abteilung Presse und Information, Nr. 12, Genf, 1976, S. 613.
11 JEAN PICTET, "Grundstze des Roten Kreuzes", CICR, Genf, 1956, S. 73-75.
12 JEAN PICTET, op. cit., S. 98-103.
1. Das Interesse der Vereinten Nationen an den Menschenrechten
Das Interesse der UNO an Frderung und Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist direkte Folge der Tatsache, da§ die internationale Gemeinschaft nach zwei Weltkriegen in nur einem halben Jahrhundert begriffen hat, da§ Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden auf der Welt die Anerkennung der Menschenwrde sowie der gleichen und unveru§erlichen Rechte aller Menschen voraussetzt. Deshalb enthlt der Respekt vor der Wrde der Person das Prinzip der Menschlichkeit, das das humanitre Recht bestimmt. In Kapitel I behandelten wir ausfhrlich die philosophischen und rechtlichen Aspekte, die die Mitgliedslnder der Vereinten Nationen zur Bestrkung des Respekts vor dern Menschenrechten und von daher zur Sicherung der humanitren Gebote bewegt haben. In diesem Abschnitt wollen wir uns allein auf das Studium der verschiedenen untergeordneten Sonderrganisationen und- vertretungen beschrnken, die Bestandteil des Systems der Vereinten Nationen sind und ihre Bemhungen auf die Leistung humanitrer Hilfe bei bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notfllen ausrichten und die sich in den letzten vierzig Jahren erstaunlich vermehrt haben. Sie sind inzwischen auf dem Wege, dem Internationalen Roten Kreuz bei der humanitren Aktivitt Konkurrenz zu machen und Lcken in bestimmten Untersttzungsbereichen zu schlie§en, in denen sich dieser Organismus nicht engagiert hat und der gewisserma§en als Folge der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft entstanden ist.
1.1. Die Vollversammlung und die ihnen unterstellten Organe humanitrer Hilfe
Wie wir wissen, ist die Vollversammlung das wichtigste beratende Organ der Vereinten Nationen, bestehend aus Vertretern aller Mitgliedsstaaten, von denen jeder stimmberechtigt ist. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller zu frdern und zu untersttzen, ohne Unterschiede zu machen aus Grnden von Rasse, Geschlecht, Sprache, Herkunft, Religion, politischer berzeugung oder sozialer Stellung .
Die meisten Menschenrechtsthemen des Programms der Vollversammlung entstammen den Abschnitten zu Menschenrechten in den Berichten des Wirtschafts- und Sozialrats oder den von der Vollversammlung in frheren Sitzungsperioden angenommenen Entscheidungen. Normalerweise werden die Themen zu den Menschenrechten von der Vollversammlung an die Dritte Kommission weitergeleitet, welche sich mit sozialen, humanitren und kulturellen Angelegenheiten befa§t. Dennoch werden einige Themen direkt von der Vollversammlung berprft. Politische Fragen zur internationalen Sicherheit und Abrstung werden gewhnlich der Ersten Kommission oder der Politischen Sonderkommission berlassen 2.
Die von der Vollversammlung abhngigen Organe, die sich mit den Menschenrechten beschftigen und humanitre Hilfe leisten, sind:
- Der Hohe Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen.
- Das Sonderkomitee zur Entkolonialisierung.
- Der Rat der Vereinten Nationen fr Namibia.
- Das Sonderkomitee zur Untersuchung der Praktiken der Israelis, die den Menschenrechten der Bevlkerung in den besetzten Gebieten Abbruch tun.
- Das Komitee zur Anwendung der unveru§erlichen Rechte des palstinensischen Volkes.
- Das Sonderkomitee gegen die Apartheid.
- Der Organismus ffentlicher Bauarbeiten und Hilfe der Vereinten Nationen fr Palstinaflchtlinge im Nahen Osten (OOPS).
Von diesen Organismen wollen wir diejenigen hervorheben, die einen universalen Bereich umfassen.
1.1.1. Der Hohe Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen
Erst krzlich eingerichtetes Amt von hohem Rang. Es entstand als Vorschlag der Erklrung und des Wiener Aktionsprogramms der in dieser Stadt im Juni 1993 stattgefundenen Weltkonferenz fr Menschenrechte. Die Dritte Kommission der Vollversammlung nahm diese Initiative im Verlauf ihrer achtundvierzigsten Sitzungsperiode auf und beschlo§ die Einrichtung des Bros des Hohen Kommissars in der Resolution Nr. 48/141 vom 20. Dezember 1993, dessen Sitz die Stadt Genf ist und das ein Verbindungsbro in New York unterhlt. Die Vollversammlung whlte den ersten Hohen Menschenrechtskommissar am 14. Februar 1994, und am 5. April desselben Jahres bernahm der ernannte Beamte seine Verantwortlichkeiten 3. Dieses Amt bekleidet der Ecuadorianer Jos Ayala Lasso, eine Ernennung, die Ecuador und Lateinamerika mit Stolz erfźllt.
In bereinstimmung mit dem Beschlu§ zu seiner Einsetzung hat der Hohe Kommissar "den Rang eines Stellvertretenden Generalsekretrs und ist Beamter der Vereinten Nationen mit der Hauptverantwortlichkeit fr die Aktivitten der Organisation in Sachen Menschenrechte unter der Leitung und Amtsgewalt des Generalsekretrs" 4. Er hat ein festes Mandat fr vier Jahre, das verlngert werden kann. Seine Funktionen bt er im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Menschenrechtserklrung sowie anderer internationaler Dokumente zu Menschenrechten und zum internationalen Recht aus. Er hat die umfassende Respektierung und Beachtung aller Menschenrechte als legitimes Anliegen der internationalen Gemeinschaft zu frdern 5.
Nach Ansicht des Schriftstellers Alfred de Zayas "ersetzt oder verdoppelt der Hohe Kommissar die Aktivitten anderer Organe der Vereinten Nationen in Sachen Menschenrechte nicht, aber er ist dafr verantwortlich, schon bestehende Mechanismen zu rationalisieren und zu koordinieredn. Au§erdem betraut ihn die Resolution mit der Anwendung von Diplomatie, um den Dialog mit den Regierungen zu fhren und seine guten Dienste bei der Ausrumung von Hindernissen und der Lsung von Problemen anzubieten" 6.
Aufgrund der Resolution 48/141 bilden das Bro des Hohen Kommissars und das Zentrum fr Menschenrechte der UNO einen einzigen Organismus.
Die wichtigsten dem Hohen Menschenrechtskommissar bertragenen Funktionen sind folgende:
- Die ihm von den zustndigen Organen des Systems der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte bertragenen Aufgaben zu erfllen und Empfehlungen auszustellen.
- Die einschlgigen Programme der Vereinten Nationen zu Bildung und ffentlicher Information im Bereich der Menschenrechte zu koordinieren.
- Eine aktive Rolle bei der Bemhung um die Beseitigung gegenwrtiger Hindernisse zu spielen, sich den Herausforderungen zur vollen Verwirklichung aller Menschenrechte zu stellen und den fortwhrenden Verletzungen der Menschenrechte auf der ganzen Welt vorzubeugen.
- In Ausbung seines Mandats einen Dialog mit allen Regierungen einzuleiten, um die Respektierung aller Menschenrechte sicherzustellen.
- Die Aktivitten zu Frderung und Schutz der Menschenrechte im gesamten System der Vereinten Nationen zu koordinieren 7.
Bei der Ausbung seines Amtes hat der Hohe Kommissar bestimmte Prioritten gesetzt: Reaktionauf Notlagen in Form einer raschen und wirksamen Antwort auf jegliche Krise von Menschenrechtsverletzungen; Vorbeugung durch Einrichtung eines Informationssystems, das die Verhtung von solchen Konflikten ermglicht, die Anla§ zu Verletzungen von Grundrechten geben knnten; Beratung mit Hilfe von Untersttzung fr Lnder, die sich im bergangsstadium zur Demokratie befinden; Recht auf Entwicklung, eine in der Resolution 48/141 aufgestellte Verbindlichkeit; Schutz wesentlicher Rechte wie zum Beispiel das Recht der Frau auf Chancengleichheit, die Rechte des Kindes und die von Minderheiten; Erziehung aufgrund der Resolution der Vollversammlung, das Jahrzehnt der Erziehung in den Menschenrechten auszurufen. Das Zentrum fr Menschenrechte leistet in diesem Sinne eine lobenswerte Arbeit durch die Ausbildung von Regierungsbeamten und von Polizeipersonal; die Allgemeingltigkeit der internationalen Vertrge zu Menschenrechten durchzusetzen, das hei§t, damit diese von einer gr§eren Anzahl von Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden knnen 8.
Die Vereinten Nationen haben dem Thema Schutz der Menschenrechte die Bedeutung zuerkannt, die ihm zusteht, indem sie sich zur Einrichtung des Amtes des Hohen Kommissars entschlossen. Dieses ist weit davon entfernt, eine rein brokratische Einrichtung zu sein, vielmehr stellt es eine hohe Verantwortung von politischem, legalem und moralischem Rang dar. Mit dem Zugestndnis einer aktiven Rolle bei der Dialogfhrung mit den Regierungen wird sein Mandat zu dem eines Bevollmchtigten der Vereinten Nationen fr diesen so weitlufigen und komplexen Bereich.
1.1.2. Das Sonderkomitee gegen die "Apartheid"
"Apartheid", was auf afrikaans "Trennung" bedeutet, ist ein von den sdafrikanischen Machthabern aufgestelltes System ungleicher Trennung der Rassengruppen, das ausschlie§lich auf der Hautfarbe beruht. Endziel der Apartheid ist die Aufrechterhaltung der wei§en berlegenheit und ihres wirtschaftlichen Privilegs, indem man der berwiegend schwarzen Bevlkerung ihre Rechte verweigert und sie unterdrckt. So entbehrt diese Bevlkerung solcher politischer Rechte wie desjenigen, zu whlen und gewhlt zu werden; sie ist Kontrollen unterworfen, die beschrnken, wo sie wohnen, arbeiten, zur Schule gehen, geboren und beerdigt werden darf. 13% des sdafrikanischen Territoriums, und zwar das unproduktivste, ist fr Schwarze bestimmt. Angesichts innerer und internationaler Opposition gegen das Apartheidssystem hat sich Sdafrika aufgrund seiner steigenden Unterdrckung der schwarzen Bevlkerung in einem Polizeistaat verwandelt (willkrliche Verhaftungen, schrfere Pressezensur, Folterungen, Einstellung normaler Rechtsverfahren) 9.
Die Vereinten Nationen befassen sich seit 1946 mit der Lage in Sdafrika. Die Vollversammlung erklrte im Laufe der Jahre, da§ die "Apartheid" die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Menschenrechtserklrung verletzt und ein Verbrechen an der Menschheit darstellt. Wiederholt hat sie auf der internationalen konzertierten Aktion bestanden, um eine friedliche Lsung des Problems durchzusetzen; sie hat die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, Sdafrika auf diplomatischem und militrischem Sektor zu isolieren.
Im Jahre 1962 schuf sie das Sonderkomitee gegen die Apartheid, um die Rassenpolitik Sdafrikas stndig zu berwachen und um eine internationale Kampagne fr die Abschaffung der Apartheid einzuleiten. 1974 weigerte sich die Versammlung zuzulassen, da§ die Delegation von Sdafrika an den Ttigkeiten der Versammlung teilnehme, und schlug vor, das sdafrikanische Regime von der Teilnahme an allen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stattfindenden internationalen Organisationen und Konferenzen auszuschlie§en, solange das Regime weiterhin die Apartheid praktiziere und sich nicht an die Resolutionen der Vereinten Nationen bezglich Namibia halte. Gleichzeitig lud sie die von der Organisation der Einheit Afrikas anerkannten nationalen Befreiungsbewegungen ein, als Beobachter ihren Debatten beizuwohnen. 1976 besttigte sie ein Aktionsprogramm gegen die Apartheid. Spter erklrte sie 1978 zum Internationalen Jahr gegen die Apartheid und 1982 zum Internationalen Jahr der Mobilisierung fr Sanktionen gegen Sdafrika 10.
Das Sonderkomitee gegen die Apartheid besteht aus 18 vom Prsidenten der Vollversammlung ernannten Mitgliedsstaaten. Zu den Aufgaben des Komitees gehren:
- Alle Aspekte der Apartheidspolitik in Sdafrika und ihre internationalen Auswirkungen stndig zu berprfen und je nach ihrem Verlauf die Vollversammlung oder den Sicherheitsrat oder auch beide darber zu informieren.
- Die internationale Kampagne fr die Abschaffung der Apartheid zu frdern und zu berwachen, wie es in den Resolutionen der Vollversammlung gefordert wird.
- Sich mit Regierungen, Organismen der Vereinten Nationen, zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen, Antiapartheidsbewegungen, unternehmerischen Organisationen usw. zu beraten
- Die von den Mitgliedsstaaten und anderen Beteiligten gebte Anwendung der Abkommen und Resolutionen der Vereinten Nationen gegen Sdafrika zu berwachen sowie eigenstndige Studien und Berichte zur Lage vorzubereiten.
- Mit allen verfgbaren Mitteln die Auswirkungen der Apartheid zu verbreiten und internationale Kampagnen zu untersttzen.
- Konferenzen, Seminare, Symposien und praktische Kurse ber Fragen zur Apartheid zu organisieren.
- Den Schwarzen in Sdafrika und ihren nationalen Befreiungsbewegungen politische und materielle Hilfe zukommen zu lassen 11.
1.1.3. Die Organisation ffentlicher Bauten und Hilfe der Vereinten Nationen fr Palstinaflchtlinge im Nahen Osten (OOPS)
Gegrndet im Mai 1950. Hat Bros in Jordanien, sterreich und Israel. Seine Hauptaktivitt besteht darin, den Palstinaflchtlingen im Nahen Osten Lebensmittel, rztliche Betreuung, Bildung und soziale Dienste zukommen zu lassen 12.
1.2. Der Wirtschafts- und Sozialrat und seine untersttzenden Organisationen humanitrer Natur
Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen mit Sitz in New York ist das wichtigste Koordinierungsorgan fr die wirtschaftliche und soziale Ttigkeit der Vereinten Nationen und fr die aufgrund zwischenstaatlicher Vertrge eingerichteten spezialisierten Organismen und Institutionen. Letztere haben ausgedehnte internationale Aufgabenbereiche bezglich von Angelegenheiten wirtschaftlichen und sozialen Charakters und sind mit der Organisation durch einen vom Rat geschlossenen und von der Vollversammlung besttigten Vertrag verbunden. Au§er der Tatsache, da§ sich der Rat der Untersuchung internationaler wirtschaftlicher und sozialer Probleme sowie der Formulierung von Studien, Berichten und Empfehlungen zu Angelegenheiten wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, bildungsm§iger und sanitrer Art widmet, untersttzt er die Respektierung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Beachtung dieser Rechte. So beruft er auch internationale Konferenzen ein und bereitet Plne zu Abkommen ber Fragen ihrer Zustndigkeit vor, um sie der Bercksichtigung durch die Vollversammlung anheimzustellen 13. Zu den untersttzenden und spezialisierten Organisationen des Wirtschafts- und Sozialrates, die sich dem Schutz der Menschenrechte und dem humanitren Beistand widmen, zhlen:
1.2.1 Die Menschenrechtskommission
Es ist eine der sechs zu Beginn des Jahres 1946 unter dem Schutz von Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen eingerichteten organischen Kommissionen, die unter den Zielsetzungen der UNO diejenige vorsieht, "die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Stimulierung des Respekts vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten aller zu verwirklichen, ohne Unterschiede aus Grnden von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion zu machen". Die Kommission nahm ihre Arbeiten im Januar 1947 unter der Prsidentschaft von Frau Eleanor D. Roosevelt auf. Sie besa§ ursprnglich 18 Mitglieder, deren Zahl sich aber allmhlich erhhte, bis sie die heutigen, vom Rat fr drei Jahre gewhlten 43 erreichte. Diese Kommission trifft jhrlich im Sitz der Vereinten Nationen zusammen, kann aber auch an einem anderen Ort tagen, wenn sie es so beschlie§t. Sie hat die Pflicht, dem Rat einen Bericht ber ihre in jeder Sitzungsperiode abgewickelten Tuatigkeiten vorzulegen. Der ursprngliche Sitz war New York, befindet sich aber heute in Genf 14.
Die Anfangsttigkeiten der Kommission waren auf die Ausarbeitung der Allgemeinen Menschenrechtserklrung und spter auf die Abfassung der Internationalen Abmachung ber zivile und politische Rechte sowie auf die der Internationalen Abmachung ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gerichtet.
Au§er mit der Abfassung dieser grundlegenden Dokumente hat sich die Kommission mit allen Aspekten, die die Menschenrechte betreffen, beschftigt. Sie fhrt Studien durch, formuliert Empfehlungen und verfa§t weitere internationale Dokumente zu diesem Thema. Sie untersucht Anzeigen gegen Verletzungen der Menschenrechte und bearbeitet die erhaltenen Mitteilungen entsprechend der Befugnis, die ihr das Freiwillige Protokoll der Internationalen Abmachung zu zivilen und politischen Rechten erteilt. Mitteilungen, in denen Beschwerden ber Verletzungen von Menschenrechten vorgetragen werden, werden kurz zusammengefa§t und vertraulich an die Mitglieder der Kommission weitergeleitet; desgleichen werden Kopien der Anzeigen an die in ihnen erwhnten Mitgliedsstaaten geschickt. Die Identitt der Verfasser wird nicht bekanntgegeben, es sei denn mit ihrem Einverstndnis. Die Antworten der Regierungen werden der Kommission vorgelegt, die darber zu entscheiden hat, ob die Lage eine eingehende Untersuchung erfordert, oder ob sie ein Sonderkomitee ernennen soll, das diese Untersuchung bernimmt. All diese Vorgnge sind vertraulich und werden in privaten Zusammenknften behandelt, bis die Kommission dem Wirtschafts- und Sozialrat einen Bericht vorlegt 15. Zur Erleichterung ihrer Arbeit verfgt die Kommission ber eine Reihe von untergeordneten Organen: in bereinstimmung mit den Schweizer Gesetzen registriert. Denn es ist ein vom Brgerlichen Gesetzbuch der Schweiz geregelter Verein, wo es als private (von daher sein Charakter als Nichtregierungsorganismus), im einzelnen unabhngige und neutrale Einrichtung mit eigener Amtsgewalt definiert wird, die sich au§erdem mit der Entwicklung und Verbreitung des Internationalen Humanitren Rechts beschftigt. Das CICR ist gleicherma§en von den Genfer Abkommen als unabhngige und au
1.2.2.2. Der Unterausschu§ zur Verhtung von Diskriminierungen und zum Schutz von Minderheiten.- Geschaffen im Jahre 1946 mit dem Ziel, Aspekte und Arten von Diskriminierungen in der Welt auf Gebieten wie dem von Religion, Bildung, Minderheiten, Zugang zu Arbeitspltzen usw. zu untersuchen. Dieser Unterausschu§ nimmt unzhlige Beschwerden ber Verletzungen der Menschenrechte entgegen und ist derjenige, der abschtzt, ob die Mitteilungen ein "fortwhrendes Bild offenkundiger und glaubwrdiger Verletzungen der Menschenrechte" enthllen, wobei er den Fall an die Kommission zur entsprechenden Entscheidung weiterleitet. Die Kommission fr Menschenrechte und ihr Unterausschu§ untersuchen auch in ffentlichen Jahressitzungen die Frage zu Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschlie§lich der Rassendiskriminierung und der Apartheid in verschiedenen Lndern und Territorien. Der Unterausschu§ bernimmt es auch, die Situation religiser Intoleranz und die Massenabwanderung von Personen zu analysieren 16. Dieser Unterausschu§ hat seinerseits vier Arbeitsgruppen:
- Die Arbeitsgruppe Mitteilungen.
- Die Arbeitsgruppe Indianer.
- Die Sondergruppe von Experten, die mit der Untersuchung der Menschenrechtssituation im sdlichen Afrika beauftragt sind.
- Die Gruppe Bekmpfung und Bestrafung des Apartheidsverbrechens.
Konkrete Gesichtspunkte, in denen die Kommission ber diesen Unterausschu§ eine umfangreiche Arbeit zur Verteidigung der Menschenrechte geleistet hat, sind:
- Seit 1967 hat im sdlichen Afrika die mit der Untersuchung der Menschenrechtssituation in dieser Region beauftragte Expertengruppe regelm§ige Berichte ber Anzeigen von Mi§handlungen von Apartheidsgegnern und aber ndere rassistische Vorgehensweisen sowie ber die Behandlung von Gefangenen und aus politischen Grnden Verhafteten in Sdafrika und Namibia erstattet.
- In den besetzten arabischen Lndern einschlie§lich Palstina hat die Kommission seit 1968 die Frage der Verletzung der Menschenrechte durch Israel einschlie§lich die Verletzung des Genfer Abkommens von 1949 zum Schutz von Zivilpersonen im Krieg untersucht.
- Weitere Situationen: Im Jahre 1975 stellte die Kommission fr Menschenrechte eine aus fnf Mitgliedern bestehende Arbeitsgruppe zusammen, um die Menschenrechtssituation in Chile zu untersuchen. Die Gruppe besuchte Chile im Jahre 1978 und legte der Vollversammlung und der Kommission einen Bericht vor. Letztere ernannte 1979 einen Sonderberichterstatter, der die Lage weiterhin untersuchen sollte. Die Kommission bat au§erdem darum, da§ Sonderberichterstatter Studien oder Berichte zur Menschenrechtssituation in Afghanistan, El Salvador, Guatemala, Iran und Kambodscha vorbereiten sollten 17.
1.2.1.2. Die Arbeitsgruppe Sklaverei.- Sie untersucht insbesondere die Arbeitsausbeutung von Kindern und Frauen sowie die von Wanderarbeitern.
1.2.1.3. Die Arbeitsgruppe Verhaftung und Gefangenschaft.- Sie analysiert die Frage summarischer oder willkrlicher Hinrichtungen sowie die des Sldnertums und tritt auch fr die Abschaffung der Todesstrafe ein.
1.2.1.4. Die Arbeitsgruppe eingesperrte Personen aufgrund geistiger Defekte.- Erst krzlich geschaffen.
1.2.1.5. Die Arbeitsgruppe Untersuchung krzlich begangener Menschenrechtsverletzungen.- Sie analysiert vor allem Flle von Folterung, Ttungsdelikten und anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen. Dank dieser Arbeitsgruppe vervollstndigte die Kommission den im Dezember 1984 von der Vollversammlung besttigten Plan zum Abkommen gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen und Strafen 18.
1.2.2. Die Kommission zur rechtlichen und sozialen Lage der Frau 1946 unter dem Schutz der Charta der Vereinten Nationen geschaffen, ist sie eine weitere der sechs organischen Kommissionen des Wirtschafts- und Sozialrates. Sie bereitet Empfehlungen und Berichte zur Frderung der Rechte der Frau auf politischer, wirtschaftlicher, ziviler, sozialer und bildungsm§iger Ebene vor und unterbreitet sie dem Rat. Sie schickt an die Staaten Empfehlungen zu den dringlichsten und unaufschiebbaren Problemen im Bereich der Rechte der Frau, damit das Prinzip gleicher Rechte von Mann und Frau zur Anwendung kommt. Sie wirkte mit bei der Ausarbeitung verschiedener Erklrungen und Abkommen in Bezug auf den Schutz der Rechte der Frau, von denen wir folgende erwhnen mchten:
- Abkommen zu den politischen Rechten der Frau, 1952 von der Vollversammlung besttigt.
- Abkommen von 1957 zur Nationalitt der verheirateten Frau.
- Abkommen von 1962 zum Einverstndnis mit der Heirat, zum Mindestalter fr eine Eheschlie§ung und zur Registrierung der Ehen.
- Die 1967 von der Vollversammlung angenommene Erklrung zur Abschaffung der Diskriminierung der Frau 19.
1.2.3. Bro des Hohen Flchtlingskommissars der Vereinten Nationen (ACNUR)
Dieses am 1. Januar 1951 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen aufgrund des zu diesem Zweck am 14. Dezember 1950 angenommenen Statuts fr einen anfnglichen Zeitraum von drei Jahren eingerichtete Bro ist keine Sondervertretung, sondern ein Programm, das integrierender Bestandteil der Vereinten Nationen ist. Sein Mandat wurde alle fnf Jahre erneuert. Getragen von humanitren und unpolitischen Beweggrnden, gewhrt es Flchtlingen Rechtsschutz und auf Initiative einer Regierung oder des Generalsekretrs der UNO materiellen Beistand. Von daher besteht seine Mission darin, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen den in seinen Zustndigkeitsbereich fallenden Flchtlingen internationalen Schutz zu sichern. Sein Sitz befindet sich im Palast der Vereinten Nationen in Genf. Es hat Bros und Vertretungen in einigen Lndern eingerichtet, als da sind: Algerien, Deutschland, Angola, Argentinien, Australien, sterreich, Bahamas, Belgien, Botswana, Burundi, Kamerun, Kanada, China, Zypern, Costa Rica, Ecuador, gypten, Spanien, Vereinigte Staaten, thiopien, Frankreich, Gabun, Griechenland, Indonesien, Israel, Italien, Japan, Kenia, Laos, Lesotho, Malaysia, Mozambique, Holland, Nicaragua, Uganda, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Ruanda, Senegal, Somalia, Sudan, Tanzania, Thailand, Tunesien, Trkei, Gro§britannien, Vietnam, Jugoslawien, Zaire, Zambia und Zimbabwe 20.
Der Schriftsteller Miguel Vasco ist der Ansicht, "..auch wenn der Auszug von Flchtlingen keine neue Erscheinung auf der Welt ist, so hat dieses Problem doch noch nie solche sprbaren Erscheinungsformen und Ausma§e angenommen wie im Laufe dieses Jahrhunderts, und das aus verschiedenen Grnden, unter denen die sich aus den beiden Weltkonflikten ergebenen herausragen. Die Vielschichtigkeit des Problems verlangte von der internationalen Gemeinschaft eine konzertierte Aktion und die Errichtung geeigneter Mechanismen, um ihm die Stirn zu bieten" 21. Derselbe Schriftsteller erwhnt verschiedene historische Ereignisse dieses Jahrhunderts, die enorme Flchtlingsbewegungen in Gang
gesetzt haben 22. So die politischen Spannungen auf dem Balkan und in Kleinasien, die die Flchtlingsbewegungen von Griechen, Trken, Bulgaren, Armeniern und Serben ausgelst haben; die russische Revolution von 1917; in den drei§iger Jahren das Kontingent jdischer Flchtlinge, die vor den totalitren Diktaturen Deutschlands und Italiens flohen; der Zweite Weltkrieg, der "die bedeutendsten Bevlkerungsverschiebungen verursachte, an die man sich je in der Geschichte erinnert... ungefhr 40,5 Millionen Vertriebene in Europa im Jahre 1945.."; die Teilung Indiens und Pakistans (1947); die Spaltung Koreas und die sptere kriegerische Auseinandersetzung zwischen Nord- und Sdkorea (1950); die Konflikte in Vietnam, Laos und Kambodscha; der langandauernde Brgerkrieg und die Errichtung des kommunistischen Regimes in China (1949); die Einmischung Chinas in Tibet; die enorme Abwanderung palstinensischer Flchtlinge im Mittleren Osten, die bis heute anhlt; die chilenische Militrdiktatur von 1973; die in den letzten Jahren in Mittelamerika aufgeflammten Brgerkriege; die Rassenprobleme in Sdafrika und in den letzten Monaten der blutige Brgerkrieg in Bosnien-Herzegowina des ehemaligen Jugoslawien, der die Vertreibung von mehr als drei Millionen Menschen aus ihren Territorien zur Folge hatte 23.
Die Ursprnge der ACNUR gehen auf das Jahr 1921 zurck, in welchem sich die internationale Flchtlingshilfe mit der Ernennung des Norweger Brgers Fritjof Nansen zum Hohen Flchtlingskommissar der Gesellschaft der Nationen herauszubilden begann. Die Gesellschaft gab ihm zu Ehren den Nansenpa§ als Flchtlingsausweis aus. Im Laufe des Zweiten Weltkrieges wurde am 9. November 1943 die Hilfs- und Rehabilitierungsverwaltung der Vereinten Nationen (ASRNU) eingerichtet. Sie war der erste internationale Organismus, der seine spezifischen Bemhungen auf Flchtlinge und Vertriebene konzentrierte. Auf die ASRNU folgte die am 15. Dezember 1946 von der Vollversammlung eingerichtete Internationale Flchtlingsorganisation (OIR), die bis Februar 1952 ttig war, nachdem die Vereinten Nationen beschlossen, die Aufgabe des internationalen Schutzes fr Flchtlinge einem Hohen Kommissar, der heutigen ACNUR, zu bertragen 24.
Nach dem Abkommen zum Flchtlingsstatus von 1951 und dem Statut der ACNUR von 1950 sind der Gerichtsbarkeit dieses Bros unterstellte Flchtlinge "Personen, die sich aus wohlbegrndeter Furcht vor Verfolgung aus Grnden von Rasse, Religion, Nationalitt oder politischer Meinung oder irgendeinem anderen besonderen Ereignis fern von ihrer Heimat befinden und sich wegen dieser Befrchtung dem Schutz der Regierung ihrer eigenen Nationalitt nicht anvertrauen knnen oder wollen" 25. Der schon erwhnte Schriftsteller Vasco bezeichnet als Flchtlinge "Personen, die ihr Heimatland verlassen als Folge von politischen Spannungen, Kriegen, Revolutionen oder Notlagen. Der Flchtling ist demnach ein unfreiwilliger Auswanderer. Folglich ist jeder Flchtling ein Auswanderer, aber nicht jeder Auswanderer ist ein Flchtling, denn die Auswanderung setzt eine freiwillige Entscheidung dessen, der sie vornimmt, voraus, im allgemeinen, um nach besseren Lebensbedingungen Ausschau zu halten" 26 . Die Vollversammlung hat erst krzlich der ACNUR die Vollmacht erteilt, in Fllen ttig zu werden, in denen ehemalige Flchtlinge, die freiwillig in ihre Heimatlnder zurckgekehrt sind, dringende humanitre Hilfe, Beistand und Untersttzung bentigen.
Das bedeutendste im Rahmen der UNO vorbereitete Dokument zum internationalen Schutz von Flchtlingen ist das als Hhepunkt einer Bevollmchtigtenkonferenz in Genf unterzeichnete Abkommen von 1951 zum Flchtlingsstatus. Wie wir schon in Kapitel I gesehen haben, kodifiziert das Abkommen die Grundrechte der Flchtlinge und legt wesentliche Normen zu ihrer Behandlung schriftlich nieder. Es stellt eine Ergnzung zum am 31. Mai 1967 in Genf unterzeichneten Protokoll dar. Beide handeln ausschlie§lich von der Figur des Flchtlings. Weitere gesetzliche Dokumente zum Wohl der Flchtlinge sind, wie wir schon gesehen haben, das Abkommen von 1954 zum Abbau der Flle von Staatenlosen; der Vertrag von 1957 und das Protokoll von 1973 in Bezug auf Zuflucht zur See; der Europische Vertrag von 1959 ber die Aufhebung von Visa fr Flchtlinge; das von der Organisation der Einheit Afrikas besttigte Abkommen von 1969 zu den spezifischen Aspekten der Flchtlingsprobleme in Afrika; die Erklrung von 1967 zum Landesasyl und das Amerikanische Abkommen von 1928 zum diplomatischen Asyl.
1.2.3.1. Zielsetzungen der ACNUR.- Sie hat zwei Hauptaufgaben:
A. Internationaler Schutz von Flchtlingen, der darin besteht, den Antrag auf Asyl zu beschleunigen, und wenn dieser gewhrt worden ist, die Rechte der Flchtlinge zu schtzen entsprechend den Abkommen zu dieser Angelegenheit, und zwar in wichtigen Bereichen wie: Arbeit, Bildung, Ansiedlung, normale Ortsvernderung innerhalb des Landes und die Garantie, da§ sie nicht in ein Land geschickt werden, wo ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sein knnen 27. Zu diesem Zweck fhrt sie den Abschlu§ und die Ratifizierung internationaler Abkommen mit den Mitgliedsstaaten durch, wobei sie stndig ihre Anwendung berwacht und Abnderungen vorschlgt.
B. Suche nach dauerhaften Lsungen fr die Flchtlingsprobleme, indem sie Regierungen und privaten Organisationen dabei behilflich ist, die vereinbarte Repatriierung dieser Personen und ihre Integrierung in neue nationale Gemeinschaften zu ermglichen, sowie ihnen materiellen Beistand zu gewhren, um ihre persnlichen Bedrfnisse zu befriedigen (Ernhrung, Wohnung, Kleidung usw.).Zur Erreichung dieses Ziels frdert sie in Absprache mit den Regierungen die Durchfhrung von Ma§nahmen zur Erleichterung der Situation der Flchtlinge und zum Abbau der Zahl von Schutzbedrftigen; die untersttzt die Zulassung von Flchtlingen in den Territorien der Staaten, ohne die schutzbedftigsten Kategorien auszuschlie§en; sie versucht zu erreichen, da§ man den Flchtlingen die Genehmigung zur Befrderung ihrer Habe, besonders der fr ihre Neuansiedlung notwendigsten Gter, erteilt; sie holt von den Regierungen Auskunft ein ber Anzahl und Situation der Flchtlinge, die sich in ihren Territorien befinden, und ber die lokalen Gesetze und Regelungen, die sie betreffen; und sie hlt stndigen Kontakt mit den beteiligten Regierungen sowie Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, wobei sie die Koordinierung der Bemhungen dieser Organismen um die Wohlfahrt der Flchtlinge erleichtert 28.
1.2.3.2. Aktivitten
A. Au§er den genannten Aufgaben ermglicht sie den Flchtlingen den Erwerb einer Nationalitt, wenn die freiwillige Repatriierung nicht fr sie in Frage kommt.
B. Mit der Ermchtigung der Vollversammlung und unter Mitarbeit des Generalsekretrs hat sie den Text des Planes zu einem Abkommen ber Landesasyl den Mitgliedsstaaten zur Bercksichtigung unterbreitet.
C. Sie leistet Nothilfe fr neue Flchtlinge in Situationen, in denen Nahrungsmittel und Medikamente in gro§em Umfang und kurzfristig bentigt werden. In den letzten Jahren war dies der Fall bei vielen Lndern Afrikas, in denen der Lebensunterhalt der Flchtlinge von ihren ersten Ernten abhing.
D. Freiwillige Repatriierung.- Das Bro der ACNUR hilft den Flchtlingen, Schwierigkeiten, die sich bei ihrer Repatriierung ergeben, zu berwinden. In Fllen, wo keine Fonds fr ihre bersiedlung in ihre
Heimatlnder zur Verfgung stehen, besorgt das Bro die Begleichung der Kosten ber seine Progamme
materieller Hilfe.
E. Neuansiedlung.- Seit ihrer Grndung war die ACNUR aktiv an der Frderung der Neuansiedlung von Flchtlingen ber die Auswanderung beteiligt, und das in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Regierungen, dem Zwischenstaatlichen Komitee fr Migrationen (CIM) und freiwilligen Agenturen fr die Neuansiedlung von Flchtlingen. Die Aufgabe der ACNUR auf diesem Gebiet besteht darin, mit den Regierungen zu verhandeln, um Gelegenheiten fr Neuansiedlung sowohl fr Flchtlinge in gutem Gesundheitszustand als auch fr Behinderte zu schaffen, den Staaten Anreiz zur Liberalisierung ihrer Kriterien bezglich der Zulassung von Flchtlingen zu geben und besondere Einwanderungsplne fr sie aufzustellen.
F. Integrierung von Flchtlingen im Land ihres Wohnsitzes.- Zur Erreichung dieses Ziels gewhrt sie den Flchtlingen Kredite fr landwirtschaftliche Bettigungen und bietet ihnen Berufsausbildung sowie das Erlernen eines Handwerks an, um sie in bezahlte Beschftigungen einzugliedern. Es existieren Plne zur Aufnahme in spezialisierte Einrichtungen je nach Alter oder Krankheit und Plne zur Rehabilitierung behinderter Flchtlinge. In enger Zusammenarbeit mit der UNESCO bietet sie auch Ausbildungsbeihilfe fr Grundschul- und Sekundarschulausbildung an. Ebenfalls bemht sie sich um die Suche nach Arbeits- und Ausbildungsmglichkeiten fr Flchtlinge.
G. Hilfe fr Staatenlose.- In bereinstimmung mit dem 1954 vom Wirtschafts- und Sozialrat besttigten Abkommen zum Status von Staatenlosen ist die ACNUR befugt, die Flle von Staatenlosigkeit durch konkrete Untersttzung der Staatenlosen zu verringern, indem sie mit den Regierungen Vertrge zum Erwerb einer Nationalitt fr diese Personen abschlie§t und die Gewhrung der ihnen von seiten der Staaten zustehenden Rechte gem§ des genannten Abkommens stndig berwacht 29.
1.2.3.3. Struktur.- Das Programm der ACNUR wird unter der Leitung der Vollversammlung oder des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO durchgefhrt. Der Hohe Kommissar wird von der Vollversammlung nach vorheriger Ernennung des Generalsekretrs gewhlt und ist der Vollversammlung und dem Wirtschafts- und Sozialrat verantwortlich.
Das vom Rat eingesetzte Exekutivkomitee des Programms der ACNUR genehmigt das Jahresprogramm des Bros bezglich der materiellen Hilfe und l§t entsprechende Anweisungen zur Programmdurchfhrung an den Hohen Kommissar ergehen. Es bietet dem Hohen Kommissar auch Beratung auf dem Sektor internationaler Schutz an. Es tagt einmal im Jahr in Genf und setzt sich aus vierzig Mitglieds- und Nichtmitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zusammen.
1.2.3.4. Finanzierung.- Die Verwaltungskosten sind im Haushalt der Vereinten Nationen inbegriffen. Die Programme der ACNUR zur materiellen Hilfe werden ber freiwillige Beitrge der Regierungen und aus privaten Quellen finanziert. Aber die ACNUR verfgt auch ber einen Notfonds fr besondere Situationen, genannt Fonds der Vereinten Nationen fr Flchtlinge (FONUR), dessen Bro in New York arbeitet 30.
1.2.4. Zwischenstaatliches Komitee fr Migrationen (CIM)
Im Dezember 1951 auf Beschlu§ der von Belgien einberufenen Konferenz zu Migrationen in Brssel gegrndet, vereinigte es 16 Staaten. Sein ursprnglicher Name war Vorlufiges Zwischenstaatliches Komitee fr Wanderbewegungen in Europa. Es wurde geschaffen zu dem Zweck, das durch die berm§igen Vlkerbewegungen vor allem europischer Flchtlinge, die sich in berseeischen Lndern htten niederlassen knnen, entstandene Problem zu lsen. Am 15. November 1952 wurde sein Name in Zwischenstaatliches Komitee fr europische Migrationen umgendert. Seine Verfassung trat am 30. November 1954 in Kraft, ein Datum, in dem nach dem Wortlaut von Artikel 33 mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder ihren Beitritt erklrt hatten und 75% des Verwaltungspostens des Haushalts der Organisation zahlten. Seinen heutigen Namen nahm es am 20. November 1980 an, ein Datum, an dem es sein Aktionsfeld auf eine gr§ere Anzahl von Staaten ausdehnte. Es ist eine unpolitische und humanitre
Organisation, deren Auftrag vorwiegend operativer Art ist.
Der heutige Sitz der Organisation ist Genf. Es hat Bros und Missionen eingerichtet in: Argentinien, Australien, sterreich, Belgien und Luxemburg, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, auf Zypern, in der Dominikanischen Republik, in Ecuador, El Salvador, Deutschland, Griechenland, Guatemala, Honduras, Hong Kong, Italien, Malaysia, Nicaragua, Norwegen und Dnemark, Panama, Paraguay, Peru, Portugal, Spanien, Thailand, in den Vereinigten Staaten sowie in Uruguay und Venezuela 31.
1.2.4.1. Zielsetzungen und Aktivitten.- Die Organisation erledigt folgende Hauptaufgaben:
A. Geordnete und planvolle Vorbereitung und Durchfhrung von migratorischen Umsiedlungen, um die spezifischen Bedrfnisse der Aus- und Einwandererlnder zu befriedigen.
B. Sie organisiert und berwacht den Migrationshergang von Flchtlingen in Lnder, die ihnen eine neue Zukunft mit Gelegenheiten zu ihrer Neuansiedlung bieten, und das auf dem Wege ber die Bearbeitung von Formalitten und die Umsiedlung nicht nur von Flchtlingen, sondern auch von Vertriebenen und anderen Personen, die der Untersttzung durch internationale Migrationsdienste bedrfen.
C. Sie trgt zum Technologietransfer und zur Umsiedlung qualifizierter Personen auf dem Wege ber die Migration bei, um den wirtschaftlichen, bildungsm§igen und sozialen Fortschritt von Entwicklungslndern zu frdern.
D. Sie versorgt Staaten, internationale und Nichtregierungsorganisationen mit Diensten, die auf die Ermglichung von Meinungs- und Erfahrungsaustausch abzielen, und zwar in Form eines Forums, das sich mit Fragen internationaler Migration beschftigt. Sie fhrt Studien zur Zusammenarbeit mit den Regierungen bei der Formulierung ihrer Politik, Gesetzgebung und Verwaltung in Sachen Migrationen durch
32. Ihre Aktivitten beruhen auf dem Grundprinzip der Bewegungsfreiheit fr Personen.
Zur Erreichung dieser Ziele fhrt sie folgende Programme durch:
- Nationales Migrationsprogramm in Nordamerika und Ozeanien.
- Familientreffen fr Lateinamerika.
- Migration von Flchtlingen in Europa, Asien, Ozeanien, im Mittleren Osten, in Nordafrika und in Lateinamerika.
- Selektive Migration in Entwicklungslnder, die die Dienste von hochqualifizierten europischen Fachleuten und Technikern den Lndern anbietet, die einen dringenden Bedarf an solchen menschlichen Reserven haben und nicht ber sie verfgen. Sie knnen sowohl im ffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft ttig sein. Der CIM bernimmt die Sondierung und Auswahl der Kandidaten und sorgt fr ihre Umsiedlung in diejenigen Lnder, die bereit sind, sie auf Dauer aufzunehmen. Dieses Programm wird seit 1964 in Lateinamerika abgewickelt.
- Rckfhrung begabter Personen nach Lateinamerika, die die Rckkehr von in Industrielndern aufgenommenen und spezialisierten Fachleuten und Technikern in ihr Land oder in andere Lnder der Region ermglicht. Nachdem sie 1974 in Lateinamerika begonnen wurde, hat sie sich 1983 auf Afrika ausgedehnt.
- Programme technischer Zusammenarbeit bei der Migrationsplanung in Lateinamerika: Ausbilder in Kunsthandwerk, Migrationsprojekte zu Landwirtschaft, Politik und Gesetzgebung, Beratung bei regionaler Migration.
Seit 1964 hat die Organisation im Rahmen dieser Programme die Umsiedlung von ungefhr 34.200 qualifizierten Spezialisten und Technikern in Entwicklungslnder durchgefhrt 33.
Der CIM leistet folgende Migrationsdienste:
- Fr Flchtlinge: Vermittlung bei der Ausstellung von Ausweispapieren; Formalitten und rztliche Dienste, um die Einreisebedingungen fr die Neusiedlungslnder zu erfllen. Zu den geleisteten rztlichen Diensten gehren: rztliche Untersuchungen, Impfungen, Behandlung von Infektionskrankheiten und Ausstellung von Bescheinigungen, die eine angemessene rztliche Behandlung sicherstellen, wenn der Einwanderer im Aufnahmeland angekommen ist. Vor der Neuansiedlung und rztlichen Betreuung werden auch Ausbildungskurse zum Sanitter abgehalten, und zwar anl§lich der bersiedlung derer, die diese Dienste bentigen.
Zur Erleichterung der Neuansiedlung hlt der CIM au§erdem Sprachkurse sowie Kurse zur kulturellen Orientierung ab und versieht so die Flchtlinge mit den ntigen Qualifizierungen bezglich Sprache und Sitten des Aufnahmelandes, wodurch er die Mglichkeiten zur Aufnahme und Integrierung des Kandidaten erhht.
- Nationalen Migranten bietet der CIM Beratung, Auswahl und Erledigung der Bewerbungen an; Empfang, Plazierung und Beratung bei der Intergrierung ins Aufnahmeland und Sprachkurse fr Wanderarbeiter.
Der CIM hat es sich zur Norm gemacht, die Umsiedlungen unter sicheren Bedingungen und zu sehr erm§igten Kosten zu organisieren. Dabei sorgt er zusammen mit den Regierungen und anderen Organisationen fr die Finanzierung der Reisen derer, die andernfalls nicht umsiedeln knnten.Viele Umsiedlungen finanziert er ber den Kreditfonds des CIM 34.
Seit 1952 hat der CIM mehr als 3.800.000 Personen (2.800.000 Flchtlingen und einer Million nationaler Migranten) Untersttzung gewhrt. Im Fall der letztgenannten wurde ein Gro§teil solcher Umsiedlungen zu Zwecken der Familienzusammenfhrung vorgenommen. Zu den verschiedenen Notoperationen, die der CIM zur Untersttzung von Flchtlingen entfaltet hat, gehren: Ungarn 1956, Tschechoslowakei 1968, Uganda 1972 und Indochina von 1975 bis 1980 35.
1.2.4.2. Struktur.- Er setzt sich zusammen aus: Dem Rat, der normalerweise einmal im Jahr tagt und aus den Vertretern aller Mitgliedsstaaten, die sich gegenwrtig auf 33 Lnder (einschlie§lich Ecuador) belaufen, sowie aus 18 Beobachterlndern und Delegierten anderer internationaler zwischenstaatlicher und Nichtregierungsorganisationen besteht. Es obliegt ihm, endgltige Entscheidungen ber Fragen zu Politik, Programmen und Finanzierung zu treffen.
Das Exekutivkomitee, das normalerweise zweimal im Jahr Sitzungen abhlt, besteht aus neun Mitgliedsstaaten, deren Vertreter jhrlich vom Rat gewhlt werden. Es bereitet in den Sitzungen des Rates zu behandelnde Angelegenheiten vor und spricht vorlufige Empfehlungen aus, die sich auf die Berichte des Unterausschusses fr Haushalt und Finanzen und des Unterausschusses fr die Koordinierung der
Migrationsumsiedlungen sttzen.
Die Verwaltung besteht aus dem Bro des Direktors und des Stellvertretenden Direktors sowie aus dem notwendigen Verwaltungspersonal.
Die Programme des CIM werden von einem Personal durchgefhrt, das sich aus internationalen oder auch vor Ort eingestellten Beamten zusammensetzt. Es besteht aus ungefhr 770 Personen, von denen 150 ihren Bestimmungsort im Sitz von Genf haben und etwa 620 (einschlie§lich des Teilzeitpersonals und der fr die Durchfhrung von Sonderprogrammen bestimmten Mitarbeiter) in 38 Auslandsbros, die ber die fnf Kontinente verteilt sind 36.
1.2.4.3. Sprachen.- Englisch, franzsisch und spanisch.
1.2.4.4. Finanzierung.- Der Haushalt des CIM setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der Teil der Verwaltung finanziert sich aus den regelm§igen Beitrgen aller Mitgliedsstaaten entsprechend einer vereinbarten anteilm§igen Skala und dem Teil der Aktionen, deren Kosten durch freiwillige Beitrge aus Regierungsquellen, der Migranten selbst oder ihrer Schirmherren sowie von freiwilligen, mit Migration und Flchtlingen verbundenen Agenturen bestritten werden.
1.2.5. Zentrum der Vereinten Nationen fr menschliche Siedlungen (UNCHS)
Eingerichtet am 19. Dezember 1977 von der Vollversammlung durch die Resolution 32/162 auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vertrge zur internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet menschlicher Siedlungen. Bekannt ist es auch als "Habitat". Es ist die Vereinigung des frheren Zentrums der Vereinten Nationen fr Wohnung, Konstruktion und Planung und der Stiftung der Vereinten Nationen fr Lebensraum und menschliche Siedlungen. Sein Sitz befindet sich in Nairobi, Kenia.
Es arbeitet zusammen mit den 58 zwischenstaatlichen Kommissionen der Mitgliedsstaaten fr menschliche Siedlungen und dient als Brennpunkt fr Aktion, Koordinierung und Evaluierung der Aktivitten auf dem Sektor menschliche Siedlungen innerhalb des Systems der Vereinten Nationen. Auf Zwischensekretrsebene sichert es die Harmonisierung der Programme fr menschliche Siedlungen, die vom System der Vereinten Nationen unter der vollstndigen Koordinierung seines Verwaltungskomitees geplant und ausgefhrt werden. Es stellt regionale Hilfsmittel zur Formulierung und Anwendung von Projekten zu menschlichen Siedlungen zur Verfgung. Au§erdem frdert es weltweiten Informationsaustausch, indem es sich audiovisuellen Materials bedient, und startet unter der Mitarbeit des ffentlichen Informationsbros der UNO Informationsaktivitten zu menschlichen Siedlungen 37.
1.2.6. Die FAO und das Welternhrungsprogramm (P.M.A.)
Die Organisation der Vereinten Nationen fr Landwirtschaft und Ernhrung (FAO) wurde aufgrund ihrer Verfassung, die auf der in den Vereintigten Staaten stattgefundenen Konferenz der Vereinten Nationen zu Landwirtschaft und Ernhrung besttigt wurde, im Mai 1943 gegrndet. Sie nahm am 16. Oktober 1945 in Quebec, Kanada, ihre Arbeit auf, als mehr als zwanzig Staaten diese Verfassung annahmen, wobei Ecuador eins ihrer Grndungsmitglieder war. Heute zhlt sie 156 Mitgliedsstaaten und hat ihren Sitz in Rom.
Das Vorwort zu ihrem Hauptstatut besagt, da§ die vorrangigen Ziele dieser Organisation sind: Anhebung von Ernhrungsniveau und Lebensstandard der Vlker; Verbesserung der Ertrge sowie bessere Verteilung aller Nahrungsmittel und landwirtschaftlichen Erzeugnisse; Vernderung der Lebensbedingungen fr die lndliche Bevlkerung, um so zur Ausdehnung der Weltwirtschaft beizutragen und sicherzustellen, da§ die Menschheit von Hunger befreit werde 38.
Schon auf dem Feld strikt humanitrer Hilfe sehen wir, da§ zu den vielfltigen und wirksamen Programmen, die die FAO seit ihrer Grndung entworfen hat, die 1960 ausgerufene Weltweite Kampagne gegen den Hunger zhlt. Sie ist besonders darauf ausgerichtet, die Untersttzung von Nichtregierungsorganisationen beim Kampf gegen den Hunger zu mobilisieren. Es war im Rahmen dieser weltweiten Kampagne, da§ die FAO und die Vollversammlung der UNO durch Resolution 1714 (VI) als selbstndige und unabhngige Einrichtung 1961 das Welternhrungsprogramm (PMA) ins Leben riefen. Es begann seine Ttigkeiten im Januar 1963 mit einer Anfangsperiode von fnf Jahren, wurde aber wegen seiner Wichtigkeit auf unbestimmte Zeit verlngert. Sein Hauptziel besteht in Ernhrungshilfe fr die Entwicklungslnder.
1.2.6.1. Zielsetzungen und Aktivitten.- Sie frdert die wirtschaftliche und soziale Entwicklung durch Ernhrungshilfe, die sie zur Linderung von Notlagen leistet. Die Leiter dieses Programms u§ern sich folgenderma§en dazu:"Ernhrungshilfe ist kein karitatives Werk. Es handelt sich nicht nur darum, hungernden Menschen etwas zu essen zu geben. Wie alle brigen Formen von Hilfe (Geld, Ausrstung, Experten), die in Entwicklungslnder geschickt werden, besteht der Hauptzweck von Nahrungsmittelunersttzung in einer lnngfristigen Anlage auf eine Zukunft hin, in der diese Armut, die die Aussicht auf dauerhaften Frieden trbt, allmhlich berwunden wird. Wie knnen Lebensmitel als Untersttzung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes genutzt werden? Entwicklung ist ein langer, komplizierter und mhseliger Proze§. Es ist ein ganzer Mechanismus, der sich aus Tausenden von Einzelteilen zusammensetzt. Die meisten von ihnen sind Projekte zum Beispiel fr neue Schulen und Krankenhuser, zum Bau von Stra§en und zum Verlegen von Telefonleitungen.. Lebensmittel stellen eine Form von Hilfe dar, die sich besonders fr viele Arten von Projekten eignet " 39.
Zu den unzhligen Projekten, die das PMA untersttzzt, zhlen:
A. Hilfe bei der Mobilisierung von Arbeitskrften ohne Beschftigung. Zur Durchfhrung von beschwerlichen Arbeiten wie Landrodung, Aufforstung und Stra§enbau knnen in lndlichen Gegenden Lebensmittel einen Teil des Tagelohns fr die Arbeiter darstellen.
B. Schulspeisungen.- Lebensmittel knnen dazu benutzt werden, eine gr§ere Anzahl von Kindern in die Schule zu locken und ihre Gesundheit zu verbessern, au§er da§ sie ihre Grundbedrfnisse befriedigen.
C. Frderund von Landbesiedlung.- Es ist ntig, Nomaden se§haft zu machen, und manchmal mssen ganze Landgemeinden in sicherere oder produktivere Gebiete umgesiedelt werden. Die Nahrungshilfe unterhlt diese Leute solange, bis sie von ihren eigenen Ernten leben knnen.
D. Gemeindeentwicklung.- Whrend der Errichtung neuer Schulen, Krankenhuser, Bibliotheken und sonstiger ffentlicher Gebude dient die Nahrungshilfe als Anreiz, sich aktiv daran zu beteiligen.
E. Nahrungshilfe fr Schwangere und Suglinge sowie fr Kinder, die das Schulalter noch nicht erreicht haben.
F. Neuansiedlung.- Das PMA hat zum Beispiel im Nahen Osten verarmten Beduinenstmmen bei der Se§haftwerdung geholfen. Ganze Gemeinden, die von berschwemmungen durch neue Wasserkraftwerke wie dem Assuanstaudamm und dem Projekt des Voltaflusses in Ghana bedroht waren, wurden in neuen Gebieten angesiedelt und erhielten solange Nahrungshilfe, bis ihre neuen Lndereien ihnen Unterhalt gewhren konnte. Mit Hilfe des PMA wurden in Neuland mehr als 250.000 Familien angesiedelt, die in bervlkerten Zonen Indonesiens wohnten.
G. Notlagen.- Obwohl sich das Programm vorwiegend der Entwicklung widmet, ist ein Teil seiner Hilfsmittel jhrlich fr die Untersttzung von durch Naturkatastrophen (berschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbrche, Drren und Teuerungen) Geschdigten und von Opfern der durch den Menschen erzeugten Unglcke wie bewaffnete Konflikte und politische Wirren bestimmt. Das PMA hat auch Flchtlingen geholfen, die aus verschiedenen Grnden aus ihrem Heimatland vertrieben worden waren. Allein bei dringender Hilfe hat das PMA 290 Aktivitten in 88 Lndern zu einem Gesamtkostenpreis von mehr als 250 Millionen Dollar durchgefhrt. Da die meisten Nahrungsmittelvorkommen des Programms darauf warten, genutzt zu werden und aus Geberlndern stammen, die weit entfernt sind von den von einer Katastrophe heimgesuchten Lndern, kann die dringende Hilfe nicht immmer sofort eintreffen. Aber hufig ist sie gerade dann umso notwendiger, wenn einige Zeit verstrichen ist und, nachdem der erste gro§zgige Schwung ffentlicher Anteilnahme allmhlich nachgelassen hat, die bedrngte Lage der Geschdigten immer noch anhlt.
Das Programm hat seit seiner Entstehung 2.200 Entwicklungsprojekte und Notaktionen in 120 Lndern besttigt, und das zu einem Kostenaufwand von 10.000 Millionen Dollar 40.
1.2.6.2. Struktur.- Die berwachung des Welternhrungsprogramms geht zu Lasten des Komitees zu Strategien und Programmen von Ernhrungshilfe (CPA). Dieses besteht aus 30 Mitgliedsstaaten, von denen 15 vom Wirtschafts- und Sozialrat der UNO und 15 von der FAO ausgewhlt wurden. Es tagt zweimal im Jahr und legt dem Wirtschafts- und Sozialrat der UNO sowie dem Rat der FAO einen jhrlichen Informationsbericht vor. Gelegentlich prsentiert es dem Welternhrungsrat Sonderinformationen zur Betrachtung. Es stellt eine Erweiterung des Zwischenstaatlichen Komitees von 24 Lndern dar, die 1976 aufgrund von Empfehlungen der 1974 in Rom stattgefundenen Welternhrungskonferenz vorgenommen wurde, und zwar im Sinn eines Anwachsens seiner Aufgaben, um unter anderem die Koordinierung der bilateralen und multilateralen Nahrungshilfe besonders in Notlagen mit einzubeziehen. Es bert bei Politik, Verwaltung und Durchfhrung des Programms und hilft auch bei der Abwicklung und Koordinierung der Strategien kurz- oder langfristiger Nahrungshilfe, wie sie von der Welternhrungskonferenz empfohlen wurden.
Das Programm hat seinen Sitz in Rom. All seine Aktivitten werden von einer gemischten Verwaltungseinheit der Vereinten Nationen und der FAO abgewickelt. An ihrer Spitze steht ein Exekutivdirektor, der ber einen Stellenplan von 200 Beamten verfgt nebst etwa 130 Beamten vor Ort in den Lndern, wo das Programm Projekte abwickelt. Die Ernennung des Exekutivdirektors erfolgt fr einen Zeitraum von fnf Jahren, und ernannt wird er vom Generalsekretr der Vereinten Nationen und dem Generaldirektor der FAO auf Vorschlag des CPA. Der Exekutivdirektor arbeitet mit Hilfe von drei Abteilungen: Die Projektleitung, die Leitung der Ressourcen und die Leitung Auslandsbeziehungen und Allgemeine Dienste.
Die offiziellen Vertreter des Programms in den Nutznie§erlndern sind die ansssigen Vertreter des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, deren Bros die PMA-Beamten vor Ort zugeteilt sind und die in jedem Land eine herausragende Rolle spielen 41.
1.2.6.3. Finanzierung .- Die Beteiligung am Programm ist freiwillig und steht allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen und der FAO offen. Die Hilfsmittel werden von diesen Staaten freiwillig zur Verfgung gestellt, sei es in Form von Geld, Sachgtern oder Dienstleistungen 42. chen oder erniedrigenden Behandlungen. Dank dieser Arbeitsgruppe vervollstndigte die Kommission den im Dezember 1984 von der Vollversammlung besttigten Plan zum Abkommen gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen und Strafen 18.
1.2.2. Die Kommission zur rechtlichen und sozialen Lage der Frau
1946 unter dem Schutz der Charta der Vereinten Nationen geschaffen, ist sie eine weitere der sechs organischen Kommissionen des Wir
1.2.7. Der Welternhrungsrat (CMA)
Gegrndet am 17. Dezember 1974 durch die Resolution 3348 der Vollversammlung der Vereinten Nationen auf Empfehlung der Welternhrungskonferenz, die in Rom stattfand, und zwar im gleichen Jahr, in dem die Allgemeine Erklrung zur Ausrottung von Hunger und Unterernhrung besttigt wurde und die ein Leitfaden zur Erfllung der Ziele des CMA darstellt.
1.2.7.1. Aufgaben.- Er handelt als eine koordinierende Einrichtung, die der Vollversammlung ber den Wirtschafts- und Sozialrat fr die Strategien hinsichtlich Produktion, Ernhrung, Ernhrungssicherung und Nahrungshilfe verantwortlich ist. Zur Erreichung dieser Ziele arbeitet er direkt mit dem Welternhrungsprogramm und der FAO zusammen. Er sorgt fr die Kontrolle der Welternhrungslage in allen ihren Aspekten, wobei er die Problemgebiete feststellt und der Vollversammlung Empfehlungen unterbreitet. Er besteht aus Vertretern von 36 Mitgliedsstaaten, als da sind: Botswana, gypten, thiopien, Ghana, Liberia, Ruanda, Senegal, Sudan, Zaire, Argentinien, Barbados, Kanada, Kolumbien, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Vereinigte Staaten, Bangladesh, Indien, Indonesien, Irak, Japan, Pakistan, Philippinen, Thailand, Australien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Norwegen, Rumnien, Vereinigtes Knigreich, die ehemalige Sowjetunion und das ehemalige Jugoslawien 43. Er hat seinen Sitz in Rom.
1.2.8. Der Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen (UNICEF)
Die UNICEF wurde am 11. Dezember 1946 aufgrund von Resolution 57(1) der Vollversammlung der Vereinten Nationen unter dem Namen Internationaler Kinderhilfsfonds (UNICEF, englische Abkrzung) gegrndet mit dem Ziel, die Ttigkeit der Vertretung der Vereinten Nationen fr Hilfe und Rehabilitierung (UNSRA) fortzusetzen, da diese ihre Arbeiten im August 1946 eingestellt hatte. Deren Restkapital wendet sie nun fr einen Fonds auf, der Flchtlingskindern und -jugendlichen als Opfern des Zweiten Weltkrieges Untersttzung gewhrt. Aufgrund der Resolution 417 (V) vom 1. Dezember 1950 beschlo§ die Vollversammlung, die Zukunft des Fonds fr einen Zeitraum von drei Jahren in Betracht zu ziehen, um die Mglichkeit zu schaffen, da§ er nach Ablauf dieser Frist stndigen Charakter erhalten sollte. Mit der Resolution 802 (VIII) vom 6. Oktober 1953 stimmte die Vollversammlung einmtig darber ab, da§ der Fonds seine Aktivitten auf unbestimmte Zeit fortfhren sollte, um die UNICEF in den Stand zu setzen, ihre Programme in Asien, Afrika und Lateinamerika sowie auch in Europa abzuwickeln. Zu dem gleichen Datum nahm sie den heute gltigen Namen Kinderfonds der Vereinten Nationen an, behielt aber die weltbekannte Abkrzung UNICEF bei.
Der Sitz der UNICEF befindet sich in New York. Sie unterhlt Regionalbros in Zambia, Kenia, Senegal, Kamerun, Algerien, Kolumbien, Guatemala, Jamaika, Peru, Chile, Bangkok, auf den Philippinen, im Libanon und in Indien, ohne die Bros und diplomatischen Vertretungen mitzuzhlen, die in jedem der Mitgliedslnder ttig sind 44.
1.2.8.1. Zielsetzungen und Aktivitten.- Sie arbeitet mit den Regierungen zusammen in ihrem Bemhen, mittel- und langfristige Programme aufzustellen, die Kindern und Jugendlichen zugute kommen sollen. Ihre Aktionen richtet sie auf alle Kinder und Jugendlichen ohne Unterschied von Rasse, Religion oder politischer Orientierung, so wie es die am 20. November 1959 angenommene Erklrung zu den Rechten des Kindes vertraglich festlegt. Die UNICEF fhrt ihre Aktivitten in bereinstimmung mit dieser Erklrung, mit dem am 20. November 1989 von der Vollversammlung angenommenen Abkommen zu den Rechten des Kindes und der am 30. September 1990 vom Weltgipfel zugunsten der Kinder angenommenen Weltweiten Erklrung zu berleben, Schutz und Enwicklung des Kindes aus.
Ihre Hilfe tritt auf Ersuchen der beteiligten Staaten in Erscheinung, und das vor allem bei Projekten, die in die Entwicklungsprogramme der Lnder mit einbezogen sind. Die hauptschlichen von der UNICEF geleisteten Arten von Hilfe sind: Gesundheitswesen, Bildungswesen (Analphabetentum), Ernhrung sowie Wohlergehen von Familie und Kind. Die Aktivitten der UNICEF verfolgen im allgemeinen zwei grundstzliche Ziele: die Entwicklungslnder bei der Befriedigung einiger der unmittelbarsten Bedrfnisse der Kinder zu untersttzen und elementare Dienste an der Gemeinschaft zu geringen Kosten auf den Gebieten der Gesundheit von Mutter und Kind, Ernhrung, Gesundheitswesen, formaler und nicht formaler Bildung, verantwortlicher Vaterschaft, Trinkwasserversorgung, einfacher Techniken zur Erleichterung schwerer Arbeiten von Frauen und Kindern in den Drfern und von Wohlfahrtsdiensten fr Frauen und Jugendliche zu planen, abzuwickeln, auszuweiten und zu frdern.
Ihre Untersttzungsprogramme, die sich auf die Gewhrung von Dienstleistungen, Geldmitteln sowie auf die Zurverfgungstellung von Ausrstungen und Materialien konzentrieren, sind 108 Lndern auf der ganzen Welt zugute gekommen und erreichten eine Bevlkerung von 960 Millionen Personen (Frauen und Kinder), um sie vor Krankheiten, Unterernhrung und anderen beln zu bewahren. So leistete sie zum Beispiel Untersttzung bei der Kontrollierung von Kinderkrankheiten wie Malaria, Tuberkulose, Lepra, Trachom, Masern, Pocken und Blindheit aus Mangel an Vitamin A, bei Familienplanung, Trinkwasserversorgung, Ernte und Verteilung proteinreicher Nahrungsmittel, bei Plnen zur Konservierung von Milch und anderen Aktivitten, die mit Ernhrung zu tun haben. Sie arbeitet mit Bildungseinrichtungen zusammen, um Lehrplne durchzusehen, die Lehrerausbildung zu verbessern und um praktische Ausbildung
zur Vorbereitung von Jugendlichen auf das Berufsleben einzufhren 45.
Neben der direkten Untersttzung von Programmen fr Kinder ist ihr Augenmerk gerichtet auf die Anhebung der Bedrfnisse von Kindern und Mttern in Notlagen, wie sie durch Naturkatastrophen, Unruhen und internationale bewaffnete Konflikte und/oder Brgerkriege sowie durch Epidemien und Krankheiten verursacht werden. Die Nothilfe wird fortgesetzt durch langfristige Rehabilitierungsma§nahmen. Auf diesem Gebiet leistete sie Nothilfe fr Angola, Bangladesh, thiopien, Guatemala, Indochina, den Libanon und Kambodscha, wo sie seit August 1979 und im Verein mit dem CICR am Hilfsprogramm fr die Zivilbevlkerung beteiligt war, das Mahlzeiten, Medikamente, Verkehrsmittel und andere Hilfsmittel zur Verfgung stellte 46.
Auf Anordnung der Vollversammlung agierte die UNICEF als Hauptorgan der UNO, das mit der Koordinierung der Feierlichkeiten zum Internationalen Jahr des Kindes (1979) beauftragt war. In seinem Verlauf wurde eine weltweite Kampagne zur Frderung lokaler und internationaler Aktionen fr Kinder gestartet. Sie war gleicherma§en Vorkmpferin fr die Besttigung der jngsten internationalen Dokumente in dieser Angelegenheit, konkret fr das 1989 angenommene Abkommen zu den Rechten des Kindes, das, wie wir schon frher gesagt haben, eines der revolutionrsten Dokumente zum Schutz der Menschenrechte darstellt, was je im Scho§ der Vereinten Nationen besttigt wurde.
In Anerkennung ihrer verdienstvollen Arbeit bei der humanitren Hilfe nahm die UNICEF im Jahre 1965 den Friedensnobelpreis entgegen, dessen Geldbetrag fr einen Fonds zum Gedenken an den ersten Exekutivdirektor der Organisation, Maurice Pate, bestimmt wurde. Sie war eine der wenigen Organisationen der Vereinten Nationen, die eine derartige Auszeichnung erhalten haben.
1.2.8.2. Struktur.- Die UNICEF hngt von einem Exekutivvorstand ab, gebildet aus Vertretern von 30 Mitgliedsstaaten, die vom Wirtschafts- und Sozialrat ernannt werden und einmal im Jahr zusammentreffen, um Geldanweisungen fr die Programme festzulegen und die bei den Aktivitten der Organisation erzielten Erfolge zu berprfen.
Das Komitee fr Programme und das Komitee des Verwaltungsbudgets setzt sich aus vom Exekutivvorstand gewhlten Experten zusammen.
Der Exekutivdirektor, von dem das mit der Durchfhrung der allgemeinen Programme und Aktivitten betraute Personal abhngt, wird auf Vorschlag des Vorstands vom Generalsekretr der UNO gewhlt.
1.2.8.3. Sprachen.- Englisch, franzsisch und spanisch.
1.2.8.4. Finanzierung.- Ihr Haushalt nhrt sich nicht aus den alllgemeinen Fonds der Vereinten Nationen, sondern ausschlie§lich aus freiwilligen Beitrgen der Regierungen und von privaten Einrichtungen. Die Regierungen tragen fast dreiviertel ihrer Einknfte bei 47.
1.2.9. Weltgesundheitsorganisation (OMS)
Am 22. Juli 1946 wurde die Verfassung der Organisation von 61 Staaten anerkannt, von denen 51 auch Mitglieder der Vereinten Nationen waren. Diese Anerkennung erfolgte im Rahmen der Internationalen Gesundheitskonferenz, die in New York auf Initiative des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO stattfand. Die Verfassung trat am 7. April 1948 in Kraft, als 26 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen sie ratifizierten. Als Folge davon wird jedes Jahr am 7. April der Weltgesundheitstag gefeiert. Der Sitz der OMS befindet sich in Genf, Schweiz, und sie unterhlt Regionalbros im Kongo, in den Vereinigten Staaten (Panamerikanisches Gesundheitsbro), in gypten, Dnemark, Indien und auf den Philippinen, au§erdem hat sie fhrende diplomatische Vertretungen in den Mitgliedslndern 48.
1.2.9.1. Zielsetzungen und Aktivitten.- Die Verfassung der OMS definiert Gesundheit als "einen Zustand vollkommenen krperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur als das Fehlen von Leiden und Krankheiten". Artikel 1 dieser Vefassung erklrt, da§ die Zielsetzung der OMS die ist, fr alle Vlker der Welt den hchstmglichen Gesundheitsstandard zu erreichen. In diesem Sinne erfllt sie folgende Aufgaben: als eine direkte Koordinierungsautoritt bei Aktivitten des internationalen Gesundheitswesens zu handeln; die Regierungen nach vorherigem Antrag bei der Strkung ihrer Gesundheitsdienste zu untersttzen; geeigneten technischen Beistand zu leisten und im Fall von Notsituationen die ntige Hilfe auf Antrag und mit Zustimmung der betroffenen Regierungen zu gewhren; den Fortschritt bei den Bemhungen um die Ausrottung oder Kontrolle von Epidemien, endemischen Krankheiten und anderen Leiden ansuregen und zu frdern; in Zusammenarbeit mit anderen spezialisierten Einrichtungen fr die Verbesserung von Ernhrung, Wohnung, Gesundheitswesen, Erholung, der Wirtschafts- und arbeitsbedingungen sowie anderer Aspekte von Umwelthygiene einzutreten; die Zusammenarbeit unter Gruppen von Wissenschaftlern und Fachleuten anzuregen, die zum Fortschrit auf dem Gesundheitswesen beitragen knnten; die Gesundheit von Mutter und Kind zu verbessern und die Aktivitten auf das Gebiet der geistigen Gesundheit auszudehnen, und zwar besonders solcher, die die Harmonie unter den menschlichen Beziehungen betreffen, um nur die Aufgaben rein humanitrer Art zu erwhnen.
Die im allgemeinen von der OMS geleistete Hilfe wird auf Antrag der Regierungen geleistet, zum Beispiel fr Kampagnen zur Ausrottung von Infektionskrankheiten oder von Krankheiten, die unter bestimmten Bevlkerungsgruppen weit verbreitet sind. Es wird Untersttzung gewhrt zur Verbesserung der Umweltgesundheit, zur Vermeidung von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, zur Frderung der Gesundheit von Mutter und Kind, zur Ernhrung, zu gesundheitlichen Aspekten der Familienplanung, zur menschlichen Fortpflanzung und zu Bevlkerungsbewegungen sowie zur Verbesserung medizinischer Laboratoriumsdienste.
1.2.9.2. Struktur.- Sie wird von der Weltgesundheitsversammlung gebildet, die jhrlich zusammentrifft und zu der Delegierte der Mitgliedsstaaten sowie von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen gehren.
Der Exekutivvorstand besteht aus Vertretern von 30 Mitgliedsstaaten, die von der Versammlung gewhlt werden.
Das Sekretariat, das zu seinen Mitgliedern den Generaldirektor sowie das technische und Verwaltungspersonal zhlt. Es hat verschiedene Abteilungen: die der Erforschung und Ausbildung in Tropenkrankheiten, die Rechtsabteilung, die Bros zu Forschung, Frderung und Entwicklung sowie das Aktionsbro fr Notflle. Der Generaldirektor wird von der Versammlung bei Ernennung durch den Exekutivvorstand gewhlt 49.
Mitglieder der OMS sind alle Mitgliedslnder der Vereinten Nationen, die ihre Verfassung akzeptiert haben.
Die OMS arbeitet direkt mit einer weiteren Regierungsorganisation zusammen: der Organisation fr Koordinierung und Zusammenarbeit im Kampf gegen die schweren endemischen Krankheiten mit Sitz in Obervolta, die am 25. April 1960 gegrndet wurde. Ihr Ziel ist die Koordinierung von Programmen zur Bekmpfung und Ausrottung endemischer und epidemischer Krankheiten (Lepra, Malaria, Trachom, Tuberkulose usw.) in den Gebieten der Mitgliedsstaaten. Sie betreibt die ntigen Studien und die Forschung zur Bekmpfung dieser Krankheiten. Zur Erreichung dieser Ziele weckt sie das Interesse von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und erhlt von ihnen Untersttzung. Sie versorgt die fr diese Bereiche in den Mitgliedslndern Verantwortlichen mit Unterlagen und Informationen 50.
1.2.9.3. Offizielle Sprachen.- Der Exekutivvorstand und die Weltversammlung der OMS arbeiten auf arabisch, chinesich, englisch, franzsisch, russisch und spanisch, das Sekretariat arbeitet auf franzsisch,
englisch, russisch und spanisch.
1.2.9.4. Finanzierung.- Der Haushalt der OMS nhrt sich in erster Linie aus den Beitrgen der Mitgliedsstaaten. Es gibt einen Freiwilligenfonds der OMS zur Gesundheitsfrderung mit Sonderkonten fr medizinische Forschung, Trinkwasserversorgung, Malaria- und Pockenbekmpfung usw., der sich aus freiwilligen Beitrgen von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen speist. Sie erhlt auch Beitrge von anderen Organismen wie dem PNUD, der UNFPA, der PNUMA usw 51.
1.2.10. Die Internationale Arbeitsorganisation (OIT)
Sie wurde am 28. Juni 1919 als autonome, der Gesellschaft der Nationen angegliederte Einrichtung gegrndet, nachdem ihre Verfassung als Teil XIII des Versailler Vertrags besttigt worden war. 1946 wurde sie zum ersten spezialisierten, mit den Vereinten Nationen verbundenen Organismus nach dem Wortlaut eines Einvernehmens, das ihre Verantwortlichkeit auf den Gebieten ihrer Zustndigkeit anerkannte. Die 1944 in Philadelphia stattgefundene Internationale Arbeitskonferenz bernahm eine Erklrung, die die Ziele und Absichten der Organisation neu definierte. Ihr Sitz befindet sich in Genf, und sie unterhlt Regionalbros in thiopien, Thailand, Trinidad und Tobago, in der Schweiz, in Belgien und Peru und im Libanon 52.
1.2.10.1. Zielsetzungen und Aktivitten.- Die reformierte Verfassung von 1944 erkennt an, da§ "Arbeit keine Ware ist" , und erklrt, "da§ alle Menschen ohne Unterschied von Rasse, Glaubensbekenntnis, Geschlecht, wirtschaftlicher oder politischer Stellung das Recht haben, ihr materielles Wohlergehen und ihre spirituelle Entwicklung unter den Bedingungen von Freiheit und Wrde, von wirtschaftlicher Sicherheit und unter gleichen Mglichkeiten zu verfolgen" . In diesem Sinn besteht ihr Hauptziel darin, die Arbeitsbedingungen und den Wohlstand der Arbeiter auf der ganzen Welt zu verbessern und soziale Ungerechtigkeiten abzuschaffen. Denn letztere sind die Hauptursache fr interne Kriege sowie fr soziale Konflikte und Unruhen, mit denen die Staaten konfrontiert werden. Auf dem Gebiet des rein humanitren Rechts war sie seit ihrer Grndung Hauptverfechterin der Besttigung einer Reihe von internationalen Schutzdokumenten zu den Grundrechten der Arbeiter, die in Kapitel I dieser Untersuchung behandelt wurden, als da sind: das Abkommen von 1926 zur Sklaverei und sein nderungsprotokoll von 1953, das im Scho§ der UNO besttigt wurde; das Ergnzungsabkommen von 1956 zur Abschaffung von Sklaverei, Sklavenhandel sowie von hnlichen Einrichtungen und Praktiken der Sklaverei; das Abkommen zu Zwangsarbeit, das 1930 von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer vierzehnten Sitzung besttigt wurde; das Abkommen zur Abschaffung der Zwangsarbeit, das 1957 von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer vierzigsten Sitzung besttigt wurde; das Abkommen zu Diskriminierung in Sachen Arbeit und Beschftigung, das 1958 ebenfalls von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer zweiundvierzigsten Sitzung besttigt wurde; das Abkommen zu gleicher Vergtung von mnnlicher und weiblicher Arbeitskraft, das 1951 von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer vierunddrei§igsten Sitzung besttigt wurde; das Abkommen zu Gewerkschaftsfreiheit und Schutz des Gewerkschaftsrechts, das 1948 von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer einunddrei§igsten Sitzung besttigt wurde; das Abkommen zum Recht auf Gewerkschaftsbildung und kollektive Verhandlung, das 1949 von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer zweiunddrei§igsten Sitzung besttigt wurde; das Abkommen zu Arbeitervertretern, das 1971 von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer sechsundfnfzigsten Sitzung angenommen wurde; das Abkommen von 1978 zu Arbeitsverhltnissen in der ffentlichen Verwaltung, das von der Generalkonferenz der OIT auf ihrer vierundsechzigsten Sitzung angenommen wurde, und das Abkommen zur Arbeitspolitik, das 1964 von der Internationalen Arbeitskonferenz auf ihrer achtundvierzigsten Sitzung angenommen wurde 53. Auf diese Weise kmmerte sich die OIT mit Hilfe einer derart ausgedehnten normativen Aktivitt um den Schutz der Rechte der Arbeiter. Daneben regt sie die Ausweitung von Programmen zu sozialer Sicherheit sowie zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeiter an und bietet in Zusammenarbeit mit anderen spezialisierten Organisationen angemessene Ernhrung, Wohngelegenheit sowie Erholungs- und Kulturmglichkeiten fr diese Menschengruppe an. In Anerkennung ihrer langen Laufbahn zugunsten der Menschenrechte wurde die OIT im Jahre 1969 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
1.2.10.2. Struktur.- Die OIT wickelt ihre Aktivitten ber die Generalkonferenz (alle Mitgliedsstaaten, vertreten durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Regierung), den Verwaltungsrat (56 Mitglieder) und das von einem Generaldirektor geleitete Internationale Arbeitsbro ab. Nach der geltenden Verfassung von 1944 sind Mitgliedsstaaten all jene, die bis zum 1. November 1945 Mitglieder waren, und
diejenigen, die sich der Verfassung angeschlossen haben 54.1.2.11. Der Fonds der Vereinten Nationen fr Aktivitten zu Bevlkerungsfragen (FNUAP)
Der FNUAP begann seine Aktivitten im Jahre 1969 als Hilfsfonds fr Bevlkerungsaktivitten. Er
wurde 1972 als Fonds der Vereinten Nationen umstrukturiert. Sein Sitz befindet sich in New York.
Seine Aufgaben sind: statistische Grunddate